Mit freiwilligen Listen ist Lieferengpässen nicht beizukommen, sind sich Branchenvertreter einig. Da das Problem globaler Natur ist, haben sich die Verbände auf EU-Ebene zusammengesetzt und ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Fazit: Der Markt muss transparenter werden.
Lieferengpässe hätten viele Ursachen; ohne eine möglichst offene Kommunikation ließen sich die negativen Folgen für die Versorgung der Patienten nicht abmildern, schreiben die Pharmaverbände EFPIA (Originale), MfE (Generika) und AESGP (OTC), der Verband der Parallelhändler EAEPC, der Großhandelsverband GIRP sowie die Apothekerverbände PGEU (Offizin), EAHP (Krankenhaus) und EIPG (Industrie).
Aufgrund der unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen müssten Maßnahmen gegen Lieferengpässe auch künftig auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Allerdings müsse ein grenzenloser Austausch möglich sein, um die Probleme frühzeitig erkennen sowie aus- und bewerten zu können und Maßnahmen einleiten zu können.
Beim Umgang mit Engpässen müsse dieselbe „Geisteshaltung“ herrschen wie bei der Meldung von Nebenwirkungen und Risiken. Nur so sei eine kontinuierliche Überwachung durch alle Beteiligten möglich. Zunächst soll der Begriff des Lieferengpasses einheitlich definiert werden, danach soll ein Standardformat implementiert werden.
Alle beteiligten Fachkreise sollten Probleme melden können – unabhängig davon, ob ein Lieferengpass tatsächlich vorliegt. Aus Sicht der Verbände können Signale in Apotheken viel früher auftauchen als beim Hersteller. Eine Arbeitsgruppe der verschiedenen Interessengruppen soll die Meldungen prüfen und entscheiden, ob sie schlüssig und aktuell sind. Dazu werde die Betroffenen angehört; ein Veto haben sie aber nicht. Liegt ein Hinweis auf eine Gefährdung der Versorgung vor, soll die Meldung zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Durch dieses Kontrollverfahren soll auch verhindert werden, dass Meldungen zu Panikkäufen führen. Sind die Informationen aber verifiziert, sollen sie möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden. Einschränkungen sind nur aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich.
Die betroffenen Produkte sollen eindeutig zu identifizieren sein; über mögliche wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen müssten sich alle Beteiligten im Klaren sein. Den Verbänden schwebt vor, dass auch der Absender namentlich genannt wird. Außerdem sollen die Verdachtsfälle kategorisiert werden.
Angegeben werden soll auch, wie lange der Engpass voraussichtlich dauern wird und ob es Alternativen gibt. Das soll den Ärzten und Apothekern die Beratung beziehungsweise Umstellung der Patienten erleichtern. Konkrete Vorschläge sollen aber nicht gemacht werden, um den Rabattverträgen und der Therapiefreiheit nicht in die Quere zu kommen.
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