EU rudert zurück: „CBD kann als Nahrungsmittel betrachtet werden“ Tobias Lau, 03.12.2020 15:24 Uhr
2020 war auch für Anbieter von medizinischen Cannabisprodukten eine Achterbahnfahrt. Doch das Jahr endet äußerst versöhnlich: Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zwei Wochen in einem Urteil klarstellte, dass CBD nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden sollte, und gestern die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) für eine Herabstufung von Cannabis im Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel votierte, hat nun auch die EU-Kommission eingelenkt: Sie verwirft ihre vorläufige Auffassung, CBD als BtM zu betrachten. Damit ist der Weg frei für die vorliegenden Novel-Food-Anträge.
„Die guten Nachrichten kommen jetzt alle auf einmal. Es scheint jetzt nach einem sehr unsicheren Jahr viel Aufwind für die internationale Cannabisbranche zu geben“, sagt Finn Hänsel, Gründer und Vorsitzender des Branchenverbands Pro CBD. Denn global ist viel in Bewegung: Erst Anfang November haben im Rahmen der US-Wahlen vier weitere US-Bundesstaaten den Gebrauch von Marihuana als Genussmittel legalisiert, Mexiko und Israel stehn kurz davor und dürften bald nach Uruguay und Kanada der dritte und vierte Staat weltweit werden, der den Cannabiskonsum komplett legalisiert. Doch es sind nicht nur die neuen Märkte, die sich erschließen. Vielmehr ist der gesamten Branche nun ein großer Stein vom Herzen gefallen: Erstens dürfte das Votum der CND in vielen Ländern den Weg für den medizinischen Cannabisgebrauch ebnen, zweitens ist die Idee der EU-Kommission vom Tisch, CBD als BtM zu betrachten.
Denn am Mittwoch, nur Stunden nach dem CND-Votum, verschickte die EU-Kommission E-Mails an die Unternehmen, die einen der auf Eis gelegten Anträge gemäß der Novel-Food-Verordnung gestellt haben: „Im Licht der Stellungnahmen der Antragssteller und des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs im Fall C-663/184 hat die Kommission ihre vorläufige Auffassung einer Prüfung unterzogen und ist zu dem Schluss gelangt, dass Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel der Vereinten Nationen von 1961 zu betrachten ist, da es keine psychotrope Wirkung entfaltet“, so die Kommission. „Im Ergebnis kann Cannabidiol als Nahrungsmittel betrachtet werden, sofern die anderen in Artikel 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 genannten Bedingungen erfüllt werden.“ Jene Verordnung regelt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.
Das heißt: Die Bearbeitung der vorliegenden Novel-Food-Anträge für Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD wird wieder aufgenommen. „Unsere Hoffnungen, nach dem Urteil des EuGH, haben sich erfüllt“, sagt Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA). „Jetzt, da CBD als Lebensmittel eingestuft wird, sind wir mit unseren Novel-Food-Anträgen des EIHA-Konsortiums, CBD als Novel Food zuzulassen, perfekt aufgestellt. Damit werden wir endlich Sicherheitsstandards und -bewertungen für unsere wachsende Industrie erreichen.“ Allzu schnell, dürfte es jetzt allerdings trotzdem noch nicht gehen – zumindest vorerst.
Denn momentan lägen 15 solcher Anträge bei der EU-Kommission, erklärt der Pro-CBD-Vorsitzende Hänsel. 13 davon für natürlich extrahiertes CBD, zwei für synthetisch hergestelltes. Die Anträge durchlaufen erst eine Vor-, dann eine Hauptprüfung, die voraussichtlich zwischen einem und anderthalb Jahre dauert. Im Juni seien die ersten Anträge in die Hauptprüfung gegangen – und dann aufgrund des nun wieder korrigierten Kurswechselns der EU-Kommission direkt gestoppt worden. „Die Novel-Food-Verordnung bremst nach wie vor viele Unternehmen aus“, sagt Hänsel. „Aber die Perspektive hat sich nun eindeutig verbessert.“ Denn, so schätzt er: „Wenn der erste Antrag positiv beschieden ist, dürfte es bei den anderen sehr schnell gehen.“
An der guten Perspektive für CBD-Hersteller ändere sich auch dadurch nicht viel, dass die CND der UN am Mittwoch genau genommen gegen Erleichterungen für CBD-Produkte gestimmt hat: Denn zwar wurde entschieden, die Pflanze Cannabis sativa L. von Anhang 4 des Abkommens – der höchsten Gefahrenklasse – in Anlage 1 – die niedrigste – herabzustufen. Der Vorschlag der WHO, CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent ganz aus dem Abkommen zu nehmen, haben die Vertreter der 53 Unterzeichnerstaaten aber mehrheitlich zurückgewiesen. „Es wäre schon gut gewesen, wenn das auch durchgegangen wäre, aber so ist es auch kein Beinbruch“, sagt Hänsel. Denn die Entscheidung sei „nicht aus grundsätzlichen, sondern aus rein handwerklichen Erwägungen“ gefällt worden. Es sei nämlich in internationalen Drogenverkehrskontrollen kaum möglich, vor Ort derart feine Unterscheidungen nach Stoffgehalt im Promillebereich vorzunehmen.
„Der wichtigste Aspekt ist die riesige Signalwirkung, die von der Entscheidung ausgeht“, sagt Hänsel. „Die UN haben zum ersten Mal offiziell anerkannt, dass Cannabis einen medizinischen Nutzen hat und dass die sie positives Potenzial in der Gesamtpflanze und damit auch in CBD sehen.“ Die Herabstufung in die Anlage 1 erleichtere nicht nur künftige Forschungen in dem Bereich, sondern werde voraussichtlich auch starke Auswirkungen auf die kommende Regulierungspolitik vieler Staaten haben. „Die meisten Länder, die Cannabis restriktiv behandeln, beziehen sich dabei auf die Betäubungsmittelkonvention und richten ihre Politik nach der UN aus.“ Schaue man sich an, welche Länder nun für die Herabstufung gestimmt haben, so mache das viel Hoffnung für Wissenschaft und Herstellerbranche: So haben mit der Ausnahme Ungarns alle 13 Unterzeichnerstaaten aus der EU mit Ja votiert, darunter auch Schweden, Spanien und Belgien, die bisher recht restriktiv gewesen seien. Hänsel geht davon aus, dass Hersteller und Forschungseinrichtungen dort nun schon in den Startlöchern stehen. 2021 startet für die Branche also vielversprechender als das scheidende Jahr.