Kosmetika

EU regelt Einsatz von Nanopartikeln dpa/ APOTHEKE ADHOC, 02.07.2009 14:32 Uhr

Berlin - 

Das Europäische Parlament hat eine neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet, nach der die Hersteller künftig eingesetzte Nanomaterialien als Inhaltsstoffe aufführen und die Bezeichnung „Nano“ in Klammern voranstellen müssen. Zudem muss bei der EU-Kommission ein Sicherheitsdossier eingereicht werden. Bestehen Zweifel an der Sicherheit des verwendeten Materials, kann die EU eine Untersuchung des Stoffes beauftragen und gegebenenfalls speziell Regelungen hierfür verabschieden.

Bislang finden vor allem die Stoffe Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter in Sonnenschutzcremes Verwendung. „Fast alle Sonnenschutzmittel am Markt enthalten heute die beiden Stoffe“, bestätigt Birgit Huber vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel. „Früher wurden die beiden Stoffe als größere Weißpigmente eingesetzt. Sie hinterließen jedoch einen - für den Verbraucher unerwünschten - weißlichen Film auf der Haut“, sagt Huber.

Die heute in Sonnenschutzmitteln verwendeten Nanopartikel sind dagegen für das menschliche Auge unsichtbar. Zudem bieten sie Huber zufolge eine höhere Schutzwirkung gegenüber UV-Strahlung. Vor allem Produkte mit sehr hohen Lichtschutzfaktoren könnten heute nur durch den Einsatz dieser Nanopigmente hergestellt werden.