Arbeitszeit-Richtlinien

EU regelt Bereitschaftsdienst

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Nach jahrelangem Tauziehen bekommen Millionen von Leiharbeitern und überlasteten Klinikärzten in Europa einheitliche Regeln für bessere Arbeitsbedingungen. In einem Verhandlungs-Marathon bis tief in die Nacht beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten am frühen Dienstagmorgen im siebten Anlauf die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit. Zeitarbeiter sollen weitgehend mit Festangestellten rechtlich gleichgestellt werden. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit wurde auf 48 Stunden festgelegt, Ausnahmen bis zu 65 Stunden sind möglich.

Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend unterscheidet sie zwischen „aktivem“ und „inaktivem“ Bereitschaftsdienst. Als „inaktiv“ gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte: „Der gefundene Kompromiss ist eine gute Lösung für Europa, weil er den Mitgliedstaaten Flexibilität lässt. Für deutsche Ärzte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern ändert sich damit unmittelbar nichts. Denn nach deutschem Recht wird der gesamte Bereitschaftsdienst bereits seit Jahren als Arbeitszeit gewertet.“ Die in Deutschland bestehende Regelung für die Rechte von Zeitarbeitern seien nun zum „Standard in Europa“ geworden, sagte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD).

Eine Minderheit um Spanien und kleinere Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich.

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