Versandapotheken sollen in Zukunft europaweit ein Logo auf ihrer Website integrieren, das sie als legalen Anbieter ausweist. Dafür hat sich der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament ausgesprochen. Die Abgeordneten wollen die Verbraucher zudem stärker vor den Gefahren des Arzneimittelbezugs aus unkontrollierten Quellen warnen. Entsprechende Maßnahmen sollen in dem von der EU-Kommission vorgelegten Pharmapaket verankert werden.
Im Dezember hatte sich der ENVI mit dem Teil des Pharmapakets beschäftigt, der die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen zum Ziel hat. In seinem Berichtsentwurf kritisiert der Ausschuss, dass der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission den Internethandel mit Arzneimitteln bislang nicht berücksichtigt. Dabei seien das Internet einer der Hauptvertriebswege für gefälschte Arzneimittel und der Versandhandel in vielen Mitgliedsstaaten erlaubt. „Diese Situation darf nicht ignoriert werden und muss deshalb Teil der Richtlinie sein“, heißt es in dem Dokument.
Das vorgeschlagene Identifikationssystem soll Verbrauchern helfen, legale von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Es ähnelt dem in Deutschland vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) koordinierten Siegel. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt nach Informationen von APOTHEKE ADHOC bereits seit längerem auf EU-Ebene für eine Übernahme des deutschen Systems.
Die Kommission soll nach dem Willen des Ausschusses unter dem Vorsitz des deutschen SPD-Abgeordneten Jo Leinen ein einheitliches Logo entwickeln. Verlinkt werden soll es auf nationale Websites, auf der alle Apotheken mit Versandhandelserlaubnis gelistet sind. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass das Logo weder gefälscht noch missbraucht werden kann.
Zudem soll das Bewusstsein für die Gefahren, die mit der Online-Bestellung von Arzneimitteln verbunden sind, in der Bevölkerung gestärkt werden. Neben allgemeinen Aufklärungskampagnen über illegale Vertriebswege fordert der ENVI, dass eine Warnung auftaucht, wenn Verbraucher Arzneimittel bei Suchmaschinen eingeben.
Der ENVI wird das gesamte Pharmapaket, das neben der Bekämpfung von Arzneimittelfälschung auch Neuregelungen zu Patienteninformationen über rezeptpflichtige Arzneimittel sowie zur Pharmakovigilanz vorsieht, am 25. Januar beraten. Bis Anfang Februar können die Ausschussmitglieder weitere Änderungsanträge einreichen. Anfang April will der ENVI über das Pharmapaket abstimmen. Im Parlament soll im Mai entschieden werden.
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