Die EU-Kommission hat das geplante Rx-Boni-Verbot abgesegnet. Das geht aus einem Brief von Binnenmarktkommissar Thierry Breton hervor, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Demnach hat die Brüsseler Behörde keine Einwände gegen das geplante Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dass es europarechtskonform ist, geht daraus allerdings noch nicht hervor – ein Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte also dennoch bevorstehen.
Die Shop-Apotheke hat einen schweren Tag: Um 8,5 Prozent ging es mit der Aktie am Dienstag bergab. Grund ist eine Nachricht aus Brüssel: Nach über einem Jahr hat die EU-Kommission grünes Licht für das VOASG gegeben und damit auch für das geplante Rx-Boni-Verbot. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen entsprechenden Brief Bretons erhalten und sehe diesen nun als Erlaubnis, das Gesetz final umzusetzen.
In seinem Brief schreibt Breton, er vertraue darauf, dass das Gesetz den Zugang deutscher Patienten zu Arzneimitteln verbessert. Er bittet aber darum, dass man ihn über den Ausgang des Gesetzgebungsprozesses informiert. Auch zur IGES-Studie, die Spahns Haus in Auftrag gegeben hatte, äußert sich Breton in seinem Brief: „Die Studie zeigt deutlich die Bedeutung der Digitalisierung für Geschäftsmodelle im Apothekenmarkt“, so der Kommissar. „Insbesondere E-Rezepte haben das Potenzial, den Online-Versand zu befeuern, indem sie Wartezeiten verringern und einen digitalen Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Online-Apotheken schaffen.“
Darüber hinaus habe die aktuelle Coronakrise erneut die Bedeutung des digitalen Wandels aufgezeigt, speziell im Bereich der Gesundheitsversorgung und von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. „Es ist wichtig, dass Patienten digitalen Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten und Apotheken sie schnell damit beliefern können“, so Breton.
Allerdings: Ein Freifahrtschein in Sachen Europarecht ist der Breton-Brief nicht. Er enthält keine Einschätzung darüber, ob das geplante Gesetz mit dem EuGH-Urteil von 2016 vereinbar ist. Die Gefahr eines erneuten Rechtsstreits ist damit nicht vom Tisch, wie auch Grünen-Gesundheitspolitikerin Cordula Schulz-Asche betont. „Es geht nicht darum, dass die Kommission in Briefen ihre Sympathien für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz darbietet, sondern darum, dass das Gesetz europarechtskonform sein muss“, zitiert sie das Handelsblatt. „Und das entscheidet nicht die Kommission, sondern der EuGH. Hier haben wir weiterhin unsere berechtigten Zweifel.“
Bereits seit vergangenem Monat hatte die EU-Kommission sich mit dem IGES-Gutachten beaschäftigt – und bereits bestätigt, dass sie in der Einführung des E-Rezepts einen wichtigen Schritt für mehr Wettbewerbsfreiheit für ausländische Versandapotheken auf dem deutschen Markt sieht. Sie befinde sich in einem „konstruktiven Dialog“ mit den deutschen Behörden über den aktuellen Gesetzesentwurf, so ein Kommissionssprecher. „Was das Verbot von Preisnachlässen anbelangt, so finden noch konstruktive Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland über die Vereinbarkeit eines solchen Verbots mit dem Urteil des Gerichtshofs statt“, hieß es Mitte September.
Die EU-Kommission hoffe, dass die geplante Einführung des E-Rezeptes in Deutschland die Barrieren für Versandapotheken aus der EU beseitigt. „Die Einführung von elektronischen Rezepten hat das Potenzial, eine Verlagerung des Verbraucherverhaltens von der stationären Apotheke zum Online-Anbieter zu stimulieren, indem die für den Versand und die Bearbeitung von Rezepten notwendigen Wartezeiten entfallen“, sagte ein Sprecher. „Dies wird allen Apotheken zugutekommen und könnte ein wichtiger Aspekt für die Verbesserung des Marktzugangs für ausländische Online-Apotheken sein.“ Grundsätzlich sehe die EU-Kommission die Entwicklung von Online-Apotheken in Europa positiv.
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