Rabattverträge

EU-Kommission will Preise wissen

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Die EU-Kommission hält die Rabattverträge der Krankenkassen für „ein wertvolles Instrument, um die Preise zum Nutzen der Verbraucher zu senken“. Die Krankenkassen müssen nach Ansicht der Brüsseler Behörde jedoch die mit den Herstellern vereinbarten Preise öffentlich bekannt machen. Diese Forderung aus dem Abschlussbericht zur Untersuchung des Pharmasektors geht weit über die bisherige Diskussion hinaus; bislang hatten die Marktpartner nur die Einsparungen wissen wollen.

In ihrem Bericht erhebt die Kommission außerdem verschiedene Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Rabattverträge. Neben den Ausschreibungsmodalitäten stehen in Anlehnung an die Argumente der Generikahersteller auch die Zuschläge und Laufzeiten in der Kritik. Die Kommission setzt auf Anbietervielfalt.

Um sicherzustellen, dass Hersteller sowohl mit als auch ohne Rabattvertrag am Markt bestehen können, spricht sich die Kommission für Laufzeiten aus, die einerseits unterlegenen Anbietern den zügigen Wiedereintritt in den Markt ermöglichen, andererseits Herstellern mit Zuschlag die erhofften Vorteile bringen und die Aufwendungen für die Umstellung in Grenzen halten.

Einigen Beobachtern zufolge gilt diese Forderung als indirekte Kritik an den deutschen Verträgen: Mit ihren jüngsten Zweijahres-Verträgen hat die AOK zwar Verlässlichkeit für die Patienten und auch für die Apotheken und Großhändler geschaffen. Hersteller ohne Zuschlag sind jedoch vergleichsweise lange aus dem Rennen; der Wiedereintritt ist nach zwei Jahren - anders als bei einem kurzfristigen Turnus - nur unter erheblichen Anstrengungen zu bewerkstelligen.

Andererseits ist ein monatlicher Medikationswechsel aus Sicht des Patienten vermutlich nur in einem System ohne Markengenerika sowie aus Sicht der Handelsstufen nur bei einer eingeschränkten Anzahl an Krankenkassen zu bewerkstelligen. Einen konkreten Zeitrahmen liefert das Gutachten daher nicht.

Nach Ansicht der Kommission sollten pro Wirkstoff außerdem mehrere Hersteller Verträge schließen können - entweder nebeneinander oder in verschiedenen Losgebieten. Zumindest mit ersterem Vorschlag stellt sich die Behörde gegen verschiedene Urteile deutscher Gerichte, die in der Auswahl durch die Apotheken eine Benachteiligung kleinerer Anbieter gesehen hatten.

Portfolio-Verträge kommen aus wettbewerblichen Gründen für die Kommission nicht in Betracht; insofern verweist die Behörde auf das GKV-Organisations- Weiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG), mit dem die Bündelung von Zuschlägen ausgeschlossen wurde. Ein diesbezüglich im Oktober 2007 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren war aufgrund der Gesetzesänderung ausgesetzt worden; jetzt stehen die deutschen Rabattverträge laut Kommission unter Beobachtung.

Besonders interessant für die Hersteller dürfte die Forderung der Kommission sein, dass Rabattverträge für Originalpräparate durch entsprechende Laufzeiten bei Patentablauf für Generika geöffnet werden. Laut Report war die Hälfte der rund 140 untersuchten Rabattverträge für Originalpräparate im letzten Jahr vor dem Ende der Marktexklusivität geschlossen worden.

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