Rabattverträge

EU-Kommission stellt Verfahren ein

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Die EU-Kommission hat bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Bezug auf Rabattverträge für Generika eingestellt. Das teilte EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy in seiner Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage des deutschen FDP-Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff mit. Ausschlaggebend war laut Schreiben die Reaktion des deutschen Gesetzgebers mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organissationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG).

„Zum Zeitpunkt der Einstellung dieses Verfahrens lagen uns Informationen vor, wonach die Rabattverträge generell eine sehr kurze Laufzeit von maximal 2 Jahren hatten und somit die meisten Verträge, auf dies sich das im Oktober 2007 eröffnete Vertragsverletzungverfahren bezog, bereits beendet waren“, begründete McCreevy in seinem Schreiben vom 15. September die Entscheidung der Kommission.

Die deutschen Behörden hätten außerdem zugesagt, für eine bessere Einhaltung des Gemeinschaftsrechts bei den Rabattverträgen zu sorgen. Nachhaken will die Kommission in Sachen Portfolio-Rabattverträge. Graf Lambsdorff hatte am 10. August darauf hingewiesen, dass 60 Prozent des Beschaffungsvolumens der Krankenkassen über solche vergaberechtswidrigen Sortimentsverträge abgedeckt sei. „Das Volumen dieser völlig intransparenten, im Wege der freihändigen Vergabe abgeschlossenen Rabattverträge dürfte bei weit über 2 Milliarden Euro liegen“, so der Europaabgeordnete in seiner Anfrage.

McCreevy versprach in seiner Antwort, mit der deutschen Regierung zu prüfen, „welche Maßnahmen erforderlich sind, um die effektive Anwendung des Vergaberechts auf bestehende Portfolioverträge sicherzustellen“. Das Problem ist die unbekannte Laufzeit der alten Portfiolioverträge: Da sie vor der Überarbeitung der EU-Richtlinie zum Vergaberecht geschlossen wurden, gilt die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mit dem GKV-OrgWG für diese Verträge nicht.

Das Bundesversicherungsamt hatte die Krankenkassen bereits Mitte März aufgefordert, die bestehenden Portfolioverträge wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen.

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