Fremdbesitzverbot

EU-Kommission stellt Apothekenverfahren ein

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Berlin -

Die EU-Kommission hat ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Länder in Sachen Apothekenrecht eingestellt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde: Aufgrund der EuGH-Urteile müsse den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum eingeräumt werden. Die Verfahren gegen Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Griechenland, Bulgarien und Zypern sind damit nach Jahren endgültig vom Tisch. Die Brüsseler Behörde war unter der Federführung des damaligen Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy seit 2005 rigoros gegen das Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie gegen Niederlassungsbeschränkungen vorgegangen.

Am 21. März 2005 hatte die Kommission ihr erstes offizielles Mahnschreiben verschickt. Darin ging es um das italienische Fremdbesitzverbot verbunden mit einem Verbot, nach dem sich Großhändler nicht an kommunalen Apotheken beteiligen können sollten. Am 5. August 2004 hatte sich Celesio in Brüssel über die Regelungen beschwert.

Am 13. Juli 2005, wurde das Verfahren gegen Spanien eröffnet. Der Apothekerverein Plafarma hatte sich seit 1995 immer wieder an die Brüsseler Behörde gewandt. Am 18. Oktober 2005 folgte der erste Mahnbrief an Österreich; das Verfahren ging auf ein Gutachten des Centrums für Europarecht der Universität Passau zurück: Der Autor der Studie, der heute selbst bei der EU-Kommission arbeitet, hatte die Probleme kritisiert, mit denen eine deutsche Apothekerin bei der Niederlassung im Burgenland konfrontiert worden war.

Am 21. März 2007 wurde das Verfahren gegen Frankreich eröffnet; am 31. Januar 2008 gingen Mahnschreiben nach Berlin und Lissabon: Das Verfahren gegen das deutsche Mehrbesitzverbot ging auf eine parlamentarische Anfrage des EU-Abgeordneten Dr. Andreas Schwab (CDU) zurück. Kurz darauf folgte das Verfahren gegen Bulgarien, das die Regierung in Sofia zu einer Gesetzesänderung veranlasste – mit der sich die Kommission aber nicht zufrieden gab.

Ein zweites Verfahren gegen Italien wurde ebenfalls 2008 eingeleitet. Wann und wie das Verfahren gegen Zypern zustande kam, ist wegen der Geheimhaltung in Brüssel nicht bekannt. Für ihre Informationspolitik kassierte die Kommission sogar eine Rüge vom EU-Ombudsmann.

Zusätzlich zu den Vertragsverletzungsverfahren gab es Vorabentscheidungsersuchen von einem deutschen und einem spanischen Gericht. Der erste Fall kam aus dem Saarland und beschäftigte sich mit der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken; bei der spanischen Anfrage ging es um die Niederlassungsbeschränkungen im Fürstentum Asturien, die der EuGH ebenso wie das deutsche Fremdbesitzverbot für rechtmäßig erklärte.

Doch nicht mit juristischen Mitteln machte sich die Kommission für Apothekenketten stark: Beim niederländischen Forschungsunternehmen Ecorys wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die sich für einen Abbau der Regelungsdichte im Apothekenmarkt aussprach. Am 15. Oktober 2008 fand bei der Generaldirektion Binnenmarkt außerdem ein Workshop statt, bei dem sich rund Hundert geladene Vertreter verschiedener Interessengruppen hinter verschlossenen Türen über viel pro und wenig kontra einer Liberalisierung des Apothekenmarktes austauschten. Der EU-Großhandelsverband sprach damals über Vorteile der Liberalisierung.

Überhaupt war die Brüsseler Behörde damals Anlaufstelle für jeden, der für Ketten war: Der damalige Gesundheits- und Justizminister des Saarlands, Josef Hecken, beschwerte sich bei McCreevy über die deutschen Regelungen. Später pochte Hecken als Chef des Bundesversicherungsamts auf die bedingungslose Einhaltung der Rechtsnormen.

Am 19. Mai 2009 zerfielen die Träume der Kommission von einem europäischen Kettenmarkt. Dabei hatte der Behörde vor vielen Jahren selbst einmal ein europaweites Fremdbesitzverbot vorgeschwebt.

Mit der europäischen Staatskrise könnten sich allerdings neue Chancen auftun: Von Griechenland und Portugal und Irland fordert die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen bereits mehr Wettbewerb unter den Apotheken. Auch in Italien fürchten die Apotheker Neuerungen: Der neue Premierminister Mario Monti hatte sich als Binnenmarktkommissar schon 2001 für eine Liberalisierung der europäischen Apothekenmärkte ausgesprochen.

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