Importförderklausel

EU-Kommission: Keine Bedenken gegen Parallelhandel

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Berlin -

Die Europäische Kommission hat keine rechtlichen Bedenken gegen die deutsche Importförderklausel. In ihrer Antwort auf die Nachfrage der tschechischen EU-Abgeordneten Kateřina Konečná bewertet Binnenmarktskommissar Thierry Breton den Parallelhandel mit Arzneimittel als „rechtmäßige Form des Handels innerhalb des Binnenmarkts“. Konečná wollte wissen, ob die Importförderklausel mit EU-Recht vereinbar ist.

Mit einer schriftlichen Frage hatte sich Konečná am 5. Dezember an die EU-Kommission gewandt. Ihr Thema: Deutschland und der erzwungene Import von Arzneimitteln. Die linke EU-Abgeordnete kritisierte, dass die Krankenkassen hierzulande Apotheker dazu anhalten, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel das verordnete Präparat durch einen günstigeren Import zu ersetzen. Das habe zur Folge, dass diese unersetzlichen Medikamente in den exportierenden Ländern fehlen würden.

Gegenüber der Kommission beschreibt Konečná näher, wie die Importquote zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) im Rahmenvertrag vereinbart wurde – ermächtigt durch deutsches Recht. Auch die Bonus/Malus-Regelung erklärte die Abgeordnete. „Apotheken versuchen daher so oft wie möglich günstigere Importe abzugeben”, so Konečná.

Mit dem neuen Rahmenvertrag, der Anfang Juli 2019 in Kraft getreten sei, habe sich das Problem aus Sicht der EU-Abgeordneten noch verschärft. Denn die Vertragspartner hätten sich darauf verständigt, mit Importen nunmehr 2 Prozent Einsparungen zu erzielen – statt wie bisher 0,5 Prozent. Seitdem habe sich das Volumen der Importe verdoppelt. Ihr Vorwurf: Deutschland ziehe mit seiner Gesetzgebung Arzneimittelbestände aus den betroffenen Ländern ab.

Konečná wollte daher von der EU-Kommission wissen, ob die nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik mit den Vorschriften des EU-Binnenmarkt in Einklang steht und ob die Brüsseler Behörde gegebenenfalls gesetzgeberisch eingreifen werde, um das Problem zu lösen, oder den Mitgliedsstaaten juristische Instrumente an die Hand geben werde, um sich vor der bestehenden Praxis zu schützen.

Nun antwortete Breton sinngemäß: Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sei der Parallelhandel mit Arzneimitteln eine rechtmäßige Form des Handels innerhalb des Binnenmarkts. Gleichzeitig siehe eine EU-Richtlinie für Humanarzneimittel eine Verpflichtung zur angemessenen und kontinuierlichen Versorgung vor, damit die Bedürfnisse der Patienten in den einzelnen Mitgliedstaaten gedeckt werden könnten. Die Kommission habe keine Beschwerden über die mögliche Unvereinbarkeit von Artikel 129 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) mit den Binnenmarktvorschriften erhalten. „Derzeit liegen der Kommission keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Bestimmung gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen würde“, so die deutsche Übersetzung der Antwort.

Bereits heute könnten die Mitgliedstaaten zudem Maßnahmen ergreifen, um Arzneimittelknappheit vorzubeugen oder zu bekämpfen, indem sie den freien Verkehr von, nach und in ihrem Hoheitsgebiet einschränken könnten, um das Leben der Menschen zu schützen und eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Solche Maßnahmen müssen aber „angemessen, notwendig und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen“.

Der zur Jahresmitte 2019 in Kraft getretene Rahmenvertrag sieht eine neue Staffelung des Mindestpreisabstands zwischen Import und Original vor: 15 Prozent bis zu einem Preis des Arzneimittels von 100 Euro, in der nächsten Staffel bis 300 Euro pauschal mindestens 15 Euro. Für Arzneimittel, die mehr als 300 Euro kosten, beträgt der Mindestpreisabstand 5 Prozent. Zur Erfüllung der Quote tragen nur Importarzneimittel bei, die den entsprechenden Abstand zum Original wahren. Unter dem Strich ist eine Einsparung von 2 Prozent vom theoretischen Umsatz je Apotheke zu erzielen, wobei Filialen als Unternehmensteil einer Apotheke gelten.

Nicht nur der DAV setzt sich seit längerem für eine komplette Abschaffung der Importregelung eingesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im November 2018 zunächst einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Importklausel eingeschränkt werden sollte, Mitte Januar 2019 wollte Spahn die Klausel dann in einem überarbeiteten Gesetzentwurf sogar komplett abschaffen. Doch nach öffentlich gewordenen internen E-Mails und Vorlagen hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) von Peter Altmaier (CDU) massiv für den Erhalt der Importregelung eingesetzt und damit durchgesetzt.

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