Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission fragt zu Versandhandel Patrick Hollstein, 10.08.2009 15:11 Uhr

Berlin - 

Deutschland droht im Zusammenhang mit seinem Apotheken- und Arzneimittelrecht ein neues Vertragsverletzungsverfahren: Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor sechs Jahren den OTC-Versandhandel zur gemeinschaftsrechtlichen Pflichtsache erklärt hat, will die EU-Kommission jetzt auch den Versand von apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln durchsetzen.

Anfang Juli forderte die Generaldirektion Unternehmen und Industrie die Bundesregierung auf, zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen Stellung zu nehmen. Können Gesundheits- und Wirtschaftsministerium Brüssel im so genannten Pilotverfahren nicht überzeugen, droht das erste formale Mahnschreiben.

Die Kommission will von der Bundesregierung wissen, wie sie das generelle Verbot des Versandhandels apothekenpflichtiger Tierarzneimittel rechtfertigt, und bezieht sich auf den Versandhandel mit Humanarzneimitteln, der in Deutschland parallel zum EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 zugelassen worden war: „Was spricht dagegen, hinsichtlich der Rechtfertigung für nicht-verschreibungspflichtige Tierarzneimittel ähnliche Überlegungen anzustellen, wie es der Gerichtshof [...] getan hat und die ihn dazu veranlasst haben, ein solches Verbot als gemeinschaftswidrig einzustufen?“

Bei ihrer Antwort soll die Bundesregierung zwischen Arzneimitteln für Tiere zur Nahrungsmittelerzeugung und Arzneimitteln für sonstige Tiere unterscheiden, „da es möglicherweise je nach Gruppe ein unterschiedliches Risikopotential gibt, welches sich auf die Rechtfertigungsmöglichkeit auswirkt“. Ein weiteres Thema sind Beschränkungen zum Eigenimport von Tierarzneimitteln für den persönlichen Bedarf.

Eigenen Angaben zufolge ist die Kommission durch eine Beschwerde auf die derzeitige Rechtslage aufmerksam gemacht worden. Nach Paragraph 43 Arzneimittelgesetz dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, nur in der Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke oder durch den Tierarzt ausgehändigt werden.