Pay-for-delay

EU-Kommission ermittelt gegen Cephalon und Teva APOTHEKE ADHOC/dpa, 28.04.2011 18:52 Uhr

Berlin - 

Die EU-Kommission wirft Cephalon und Teva unfaire Geschäftspraktiken vor. Die Behörde hat ein Kartellverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob eine Vereinbarung zwischen den beiden Pharmaherstellern die Markteinführung eines Generikums in Europa verhindert hat.

Cephalon hatte laut EU-Kommission mit Teva über den Patentschutz des Sympathomimetikums Modafinil (Provigil) in Großbritannien und den USA gestritten. 2005 hätten die Hersteller sich auf eine Patentsvergleichvereinbarung geeinigt. Dabei habe Teva sich unter anderem verpflichtet, seine Modafinil-Generika nicht vor Oktober 2012 auf den europäischen Markt zu bringen, so die Kommission. Zudem enthalte die Vereinbarung eine Reihe von Nebenabsprachen.

Die EU-Kommission will nun untersuchen, ob die Vereinbarung eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt hat. Die Einleitung des Kartellverfahrens bedeute nicht, dass bereits schlüssige Beweise vorlägen, so die Behörde.

Vereinbarungen, die die Generika-Markteinführung verzögern („Pay-for-delay“), seien von erheblichem Nachteil für die Verbraucher, moniert die Behörde. Seit 2008 beobachtet die EU-Kommission verstärkt die Beilegung von Patentstreitigkeiten. Im Januar startete sie eine zweite Phase der Sektoruntersuchung. Derzeit untersucht die EU-Kommission mehrere Fälle von mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müssen die Konzerne mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.