Fälschungs-Richtlinie

EU-Kommission entwirft Versand-Logo

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Die EU-Richtlinie zu Arzneimittelfälschungen hat die letzte Hürde genommen: Heute hat der Rat der Europäischen Union die neuen Vorgaben verabschiedet. Demnach sollen Packungen künftig Sicherheitsmerkmale tragen, für den Versandhandel ist ein EU-weit einheitliches Siegel geplant. Zudem sollen Inspektionen und Überwachung der Guten Herstellungspraxis (GMP) verstärkt werden, auch bei Unternehmen in Drittstaaten.

Mit den neuen Vorschriften sollen die Gesundheit der Verbraucher geschützt und gleichzeitig das Vertrauen in die legalen Vertriebswege gestärkt werden. Die meisten Vorgaben müssen in den nächsten 18 Monaten von den Mitgliedstaaten selbst in nationales Recht umgesetzt werden. Für das Versandlogo dagegen ist die EU-Kommission zuständig: Die Generaldirektion Gesundheit soll über technische Details und das Design entscheiden.

Das Internetsiegel soll auf eine Behördenseite verlinken, auf der - wie beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) - die authorisierten Versender aufgelistet werden. Über das Sicherheitslogo hinaus plant die EU-Kommission weitere Maßnahmen, um den Medikamentenversand sicherer zu machen: Ein Grünbuch soll sich mit dem Versand von OTC-Arzneimitteln befassen.

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