Mehrbesitzverbot

EU-Kommission ändert Apotheken-Taktik

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Die EU-Kommission hat noch keine Entscheidung getroffen, wie sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot mit dem Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Mehrbesitzverbot umgehen will. „Wir befinden uns noch im internen Abstimmungsprozess“, sagte ein Mitarbeiter der zuständigen Generaldirektion Binnenmarkt gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Offenbar fällt der Brüsseler Behörde die Entscheidung nicht leicht. „Das Verfahren geht über die Entscheidung des Gerichtshofs hinaus“, argumentierte der Mitarbeiter. Andererseits hatte erst vor wenigen Wochen ein Sprecher signalisiert, dass das Urteil an der Kommission nicht spurlos vorüber gegangen sei. Nun muss Abteilungschef Jörgen Holmquist prüfen, welchen Weg die Kommission einschlagen wird.

Aus dem Visier der Binnenmarkthüter sind die Apotheken definitiv nicht. Für Herbst ist der nächste EU-Workshop zum Thema angesetzt; anders als im vergangenen Jahr findet der Austausch mit den Mitgliedstaaten diesmal aber komplett hinter verschlossenen Türen statt.

Neuen Druck auf die Regierungen könnten außerdem die ebenfalls für Herbst angekündigten Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung des Binnenmarktes im Bereich des Einzelhandels bringen. Ein Schwerpunkt der Ende vergangenen Jahres eingeleiteten Untersuchung sind die Apothekensysteme in den EU-Ländern.

Anfang Oktober will die - dann möglicherweise bereits neu besetzte - Kommission nach Informationen von APOTHEKE ADHOC schließlich ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen Apotheken einleiten. Dabei geht es um das Regionalprinzip bei der Arzneimittelversorgung von Heimpatienten - ein Thema, das mit dem EuGH-Urteil zur Krankenhausbelieferung eigentlich als erledigt galt.

Im November vergangenen Jahres hatte die Kommission nach einer Beschwerde ein Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung geschickt. Nach einem Arbeitstreffen mit dem Bundesgesundheitsministerium Ende April hatte die Kommission im Rahmen des Pilotverfahrens eine inhaltliche Stellungnahme angefordert. Die Bundesrepublik hatte auf die Urteile des EuGH zur Krankenhausversorgung und zum Fremdbesitzverbot verwiesen und deutlich gemacht, dass die Organisation der Arzneimittelversorgung den Mitgliedstaaten vorbehalten ist.

Mit der Antwort aus Berlin war Brüssel nicht zufrieden; Mitte Juli kündigte die Kommission die formale Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens an. Anders als zuvor liegt der Fall diesmal nicht beim Ressort Binnenmarkt, sondern in der Verantwortlichkeit von Industriekommissar Günter Verheugen.

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