Verbraucherschutz

EU-Kennzeichnung für Lebensmittel

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Verbraucher können Dickmacher und Kalorienbomben im Supermarkt künftig leichter erkennen. Auf Verpackungen von Lebensmitteln und Getränken müssen ab 2014 Angaben zu Fett, Zucker, Salz, Kohlenhydraten sowie der Kaloriengehalt stehen. Die EU-Minister haben einstimmig neue Regeln zur Kennzeichnung beschlossen. Diese sollen im Kampf gegen das grassierende Übergewicht in Europa helfen. Das Europaparlament hat der neuen Regelung bereits zugestimmt. Eine Lebensmittel-Ampel wird es europaweit aber nicht geben.

Die Branche muss künftig auf die Rückseite der Verpackung den Kaloriengehalt sowie den Anteil von sechs Inhaltsstoffen aufdrucken. Hersteller dürfen zudem Lebensmittel-Imitate wie Kunstkäse (Analogkäse) nicht mehr als Käse bezeichnen. Die klare Bezeichnung „Imitat“ konnte die Bundesregierung auf EU-Ebene aber nicht durchsetzen. Für Allergiker muss die Branche allergieauslösende Stoffe besonders hervorheben, Produkte mit Koffein müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. Genau angegeben werden muss die Herkunft von Frischfleisch - bisher gilt das nur für Rindfleisch.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Regeln als „wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung“. Verbraucher könnten leichter die richtige Auswahl treffen und sich gesund ernähren. Die Verordnung wird voraussichtlich im November in Kraft treten. Um der Industrie die Umstellung zu erleichtern, werden die Vorgaben aber erst 2014 Pflicht, die Regeln für Nährwertangaben erst 2016.

Die von Verbraucherschützern geforderte Lebensmittel-Ampel ist in der EU schon seit einem Jahr vom Tisch, weil sie keine Mehrheit fand. Sie würde die Verbraucher auf der Packung farblich darüber informieren, ob der Salz-, Zucker- und Fettgehalt im grünen, gelben oder roten Bereich ist. Verbraucherschützer nennen den Beschluss daher „Augenwischerei“ und verlangen farbliche Markierungen, Angaben auf der Vorderseite und größere Schrift.

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