Rabattverträge

EU hat Deutschland „unter Beobachtung“

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In Brüssel wird das juristische Gerangel um die AOK-Rabattverträge scharf beobachtet. Die anstehenden Gerichtsentscheide dienen der EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland als Gradmesser, ob das GKV-Organisations- Weiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG) seinen Zweck erfüllt. Das Gesetz gilt seit Jahresbeginn und schreibt vor, dass Rabattverträge gemäß der europäischen Vergaberechtlinien ausgeschrieben werden müssen.

Zuvor hatte die EU-Kommission bemängelt, wie deutsche Krankenkassen Rabattverträge ausschreiben. Die Bundesregierung hatte im Oktober 2007 ein erstes Mahnschreiben aus Brüssel erhalten. Mit der Stellungnahme aus Berlin vom Februar 2008 war EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy offenbar nicht zufrieden. Im Mai leitete die Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein. Erst mit dem Gesetzgebungsverfahren zum GKV-OrgWG setzte Brüssel das Verfahren aus. Jetzt steht Deutschland „unter Beobachtung“, so eine Sprecherin der Kommission gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Doch die Pharmahersteller blasen weiter zum Sturm gegen die ungeliebten Verträge. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte sich mit Erfolg bei der EU-Kommission über die Vergabe der ersten Verträge beschwert. Noch hofft der BPI auf eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Schließlich sehe das GKV-OrgWG vor, bei der rechtlichen Prüfung der Rabattverträge den Versorgungsauftrag der Krankenkassen zu bewerten. „Eine Berücksichtigung sozialer Aspekte ist dem Vergaberecht eigentlich fremd“, sagte ein BPI-Sprecher. Je nach Ausgang der aktuellen Rechtsstreitigkeiten um die AOK-Verträge, behalte sich der Pharmaverband vor, erneut Beschwerde bei der Kommission einzulegen. Brüssel kann aber auch von sich aus aktiv werden.

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