Gemeiner Einkauf und Bevorratung

EU gegen Engpässe: Liste, Tausch und Rezepturen

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Berlin -

Die EU-Staaten sollen sich bei akutem Medikamentenmangel öfter gegenseitig helfen können. Die EU-Kommission hat am Dienstag in Brüssel angekündigt, dass noch diesen Oktober ein freiwilliger Verteilmechanismus gestartet werden soll.

Im Rahmen des „freiwilligen Solidaritätsmechanismus“ soll ein Land seinen Bedarf an einem bestimmten Arzneimittel kundgeben und andere Mitgliedstaaten daraufhin Medikamente aus ihren Beständen abgeben können. Zudem schlägt die EU-Kommission vor, dass wie bei der Corona-Impfstoffbeschaffung die EU-Staaten gemeinsam Medikamente einkaufen – und zwar schon für den anstehenden Winter. Auch eine gemeinsame Bevorratung wird ins Auge gefasst.

Liste kritischer Arzneimittel

Nach Angaben der EU-Kommission soll bis Jahresende eine Liste mit besonders wichtigen Medikamenten ausgearbeitet werden („Unionsliste der kritischen Arzneimittel“). Darunter versteht die Behörde Mittel, für die es keine geeignete Alternative gibt und wo ein Engpass bedeutet, dass Menschen ernsthaft Schaden nehmen könnten.

Für diese Medikamente sollen dann – wenn möglich – Lösungen gegen den Mangel ausgearbeitet werden, etwa durch mehr Vorräte, mehr Produktion oder mehr Partnerschaften beispielsweise mit Drittstaaten. Auf der Liste könnten am Ende zwischen 100 und 350 Medikamente stehen, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Sie betonte aber auch: „Medikamentenknappheit kann nicht von heute auf morgen beseitigt werden, denn die Ursachen sind langwierig und vielschichtig.“

Steuern soll das Ganze eine „Allianz für kritische Arzneimittel“, die noch in diesem Jahr einberufen werden und im kommenden Jahr eine Strategie vorlegen soll. Konkrete Aufgaben sollen außerdem die Koordinierung der öffentlichen Auftragsvergabe auf EU-Ebene sein, die Diversifizierung der globalen Lieferketten im Wege strategischer Partnerschaften, die Stärkung der Produktion in Europa, die Ausarbeitung eines gemeinsamen strategischen Konzepts für die Bevorratung von Arzneimitteln in der EU und die „Unterstützung bei der Mobilisierung und Abstimmung von EU- und nationalen Mitteln“.

Gelockerte Vorschriften

Auch mehr Flexibilität bei der Regulierung ist vorgesehen: Die Mitgliedstaaten sollen Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen könnnen, damit Arzneimittel rasch zu den Patientinnen und Patienten gelangen. Dazu zählen etwa die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer oder die Schnellzulassung alternativer Arzneimittel. „Um die wirkungsvolle Nutzung dieser Spielräume zu propagieren, wird 2024 eine entsprechende gemeinsame Maßnahme erlassen.“

Gefördert werden soll außerdem die Herstellung von Rezepturen zur Überbrückung von Engpässen, während die Verschwendung von Arzneimitteln reduziert werden soll. In einigen Ländern etwa würden keine fixen Packungsgrößen verordnet, sondern konkrete Tablettenzahlen, so die EU-Kommission.

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