Erstattungspreise

EU: Entschädigung für Hersteller APOTHEKE ADHOC, 01.03.2012 13:42 Uhr

Berlin - 

Die EU-Kommission will die Preisfindung von Arzneimitteln beschleunigen: In allen Mitgliedsstaaten soll für Originalpräparate künftig innerhalb von 120 Tagen nach der Zulassung ein Erstattungspreis feststehen. Dies sieht ein Vorschlag der Brüsseler Behörde vor. Für Generika muss innerhalb eines Monates klar sein, wie viel die Krankenversicherungen übernehmen. Für beide Kategorien galt bislang die Frist von 180 Tagen. Bei Fristverstößen schlägt Brüssel Entschädigungen für die Pharmafirmen sowie Strafzahlungen vor.

 

Mit der Neuregelung will die EU-Kommission die Preisfindungsverfahren in den Mitgliedstaaten vereinheitlichen und verkürzen: Untersuchungen zufolge kommt es bei patientierten Arzneimitteln immer noch zu Wartezeiten von bis zu 700 Tagen, bei Generika müssen die Firmen in einigen Ländern bis zu 250 Tage auf einen Erstattungspreis warten.

Für die Überwachung der Fristen sollen die Mitgliedstaaten eine Behörde beauftragen, so der Vorschlag der Kommission. Als Sanktionsmaßnahmen fordert Brüssel Entschädigungszahlungen der Bummel-Länder an die Hersteller sowie eine Strafzahlung, die sich an der Wartezeit orientiert. Die Staaten müssen diese Vorgaben aber erst einhalten, wenn das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission beschließt.

In Deutschland werden die EU-Fristen bereits heute eingehalten: Originalhersteller können neue Arzneimittel im ersten Jahr nach Zulassung für einen beliebigen Preis auf den Markt bringen. Erst wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) danach einen Zusatznutzen feststellt, müssen Kassen und Hersteller einen Erstattungspreis aushandeln. Generikahersteller können ihre Produkte nach Zulassung ohne Bewertung des Zusatznutzens auf den Markt bringen.