Patientenmobilität

EU berät über Auslandsbehandlung

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Die europäischen Gesundheitsminister sind am Dienstag in Brüssel zu Beratungen über die Rechte von Patienten für eine europaweite Behandlung zusammengekommen. Die neue EU-Richtlinie soll erstmals festschreiben, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können. Offen sind vor allem finanzielle und ethische Aspekte, etwa mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bei künstlicher Befruchtung.

Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sagte vor Beginn des Treffens, er hoffe auf eine Grundsatzeinigung auf den von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromiss. Patienten erhielten mit der geplanten Direktive Rechtssicherheit und genaue Informationen mit Blick auf die Kostenerstattung, sagte Rösler. Das gleiche gelte für deutsche Leistungserbringer, die Patienten aus dem europäischen Ausland behandeln.

Auch das Europäische Parlament muss dem Gesetz zustimmen, liegt in einigen Punkten mit dem Ministerrat aber noch weit auseinander. So setzt sich das Parlament unter anderem dafür ein, dass ein Patient bei einem Krankenhausaufenthalt einen Gutschein von seiner heimischen Kasse erhalten und damit dann direkt mit dem Leistungserbringer im Ausland abrechnen kann.

Der CDU-Abgeordnete Dr. Peter Liese kritisierte, in dem aktuellen Kompromisspapier gebe es „keine eindeutige Formulierung zum Umgang mit ethisch problematischen Therapie- und Diagnostik-Methoden“. Das EU-Parlament fordert Liese zufolge, dass ein Patient, der sich beispielsweise einer DNA-Diagnostik oder einer künstlichen Befruchtung in Tschechien oder Belgien unterzieht, von seiner deutschen Krankenkasse nur dann die Kosten erstattet bekommen kann, wenn die ethischen Grundregeln angewandt wurden, die auch in Deutschland gelten.

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