EU-Abgeordneter monierte Apothekenrecht Alexander Müller, 28.02.2008 10:27 Uhr
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Mehrbesitzverbots für Apotheken geht möglicherweise auf eine Anfrage des baden-württembergischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Andreas Schwab zurück. Bereits Ende November 2006 hatte Schwab bei der Europäischen Kommission angefragt, ob das deutsche Apothekenrecht mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hatte am 16. Januar 2007 geantwortet; gut ein Jahr später, am 31. Januar 2008, leitete die Kommission das Verfahren gegen Deutschland ein.
Schwab gab sich gegenüber APOTHEKE ADHOC bescheiden: „Natürlich möchte jeder Europaabgeordnete die Welt verändern, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das von mir ausging.“ Bereits vor einigen Tagen hatte APOTHEKE ADHOC erfahren, dass die Kommission diesmal „ex officio“ - also von Amts wegen - tätig geworden war. Eine konkrete Beschwerde hatte es im Vorfeld nicht gegeben.
„Der Apothekenbereich ist bei der Kommission ein heißes Thema“, erklärte Schwab. Die Kommission sei dabei nicht nur vom deutschen System „genervt“. Motivation für seine Anfrage sei der Wunsch nach einer „schonungslosen Besprechung“ des Themas gewesen, sagte Schwab: Er sehe keine Bereitschaft in der Politik, das System grundsätzlich in Frage zu stellen. Von der Regierung gebe es keinerlei konstruktive Stellungnahmen, um das Apothekenrecht europarechtskonform zu machen, sagte Schwab. Nach mehreren Gesprächen mit McCreevy habe er sich entschieden, das Thema mit seiner Anfrage öffentlich zu machen.
Der Parlamentarier wollte seinerzeit wissen, ob der Kommission bekannt sei, „dass die Niederlassungsfreiheit für Apotheker in Deutschland durch eine Anzahl von Vorschriften behindert wird“. Laut Schwab enthält das deutsche Apothekenrecht außerdem „Diskriminierungen zu Lasten von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten“. Besonders die Neugründung von Apotheken werde durch diese Regelung verhindert, schrieb der Jurist. Zuletzt wollte der CDU-Politiker wissen, welche Schritte die Kommission - auch angesichts laufender Verfahren gegen andere Mitgliedstaaten - gegen die Bundesrepublik einleiten werde, „um die Beschränkungen in Deutschland zu beseitigen“.
McCreevy antwortete, dass die Kommission „bereits auf verschiedene im deutschen Apothekenrecht vorgesehene Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit aufmerksam gemacht“ worden sei. Beschränkungen wie das Fremdbesitzverbot seien nur dann zulässig, „wenn sie nicht diskriminierend, aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt und zur Erreichung der verfolgten Ziele notwendig und verhältnismäßig sind“. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, werde man „die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ins Auge fassen“, kündigte der EU-Kommissar schon vor einem Jahr an.