Embryonentests

Ethikrat kann sich nicht einigen

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Der Deutsche Ethikrat wird sich in seiner Stellungnahme weder klar für noch gegen Embryonentests aussprechen. Vielmehr werde es ein „gespaltenes Votum“ zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) geben, berichtet das Hamburger Abendblatt aus Kreisen des Gremiums.

Die Stellungnahme, die an diesem Dienstag erwartet wird, wird demnach in ihrem Empfehlungsteil wie ein Streitgespräch aufgebaut sein, dabei aber die Mehrheitsverhältnisse zwischen PID-Gegnern und Befürwortern angeben. Da der Bundestag mit seinen Beratungen in dieser Woche beginnen wolle und dafür extra auf den Ethikrat gewartet habe, sei vor allem darauf Wert gelegt worden, alle denkbaren Argumente Pro und Contra zu diskutieren, schreibt die Zeitung.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibs auf Erbkrankheiten untersucht. So sollen Fehl- und Totgeburten oder Geburten kranker oder behinderter Kinder vermieden werden. Die aussortierten Embryonen sterben.

Der Bundestag ist bei der PID tief gespalten. Das Parlament soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause Anfang Juli entscheiden. Bislang liegen drei parteiübergreifende Gesetzentwürfe vor. Alle Entwürfe sehen vor, am PID-Verbot festzuhalten. Zwei Entwürfe sprechen sich für Ausnahmeregelungen aus.

Die Neuregelung ist notwendig, weil der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die umstrittenen Gentests nach dem Embryonenschutzgesetz von 1992 doch nicht strafrechtlich verboten sind. Dem Ehtikrat gehören 26 Mitglieder an, Vorsitzender ist der frühere Bundesjustizminister Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (FDP).

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