Ausgestaltung umstritten

Ethikrat für Ausweitung der Corona-Impfpflicht

, Uhr
Berlin -

Der Deutsche Ethikrat befürwortet eine Ausweitung der kürzlich beschlossenen Corona-Impfpflicht für Personal in sensiblen Einrichtungen auf „wesentliche Teile der Bevölkerung“.

Dies müsse aber von einer Reihe von Maßnahmen flankiert werden, heißt es in einer mehrheitlich beschlossenen Empfehlung des beratenden Gremiums. Neben flächendeckenden Impfangeboten und ausreichend Impfstoff sollte soweit möglich der Impfstoff frei gewählt werden können. Empfohlen werden auch direkte Einladungen mit personalisierten Terminen, ein datensicheres nationales Impfregister und verständliche Information.

Zum Umfang und der genauen Ausgestaltung einer erweiterten Impfpflicht gab es im Ethikrat jedoch unterschiedliche Auffassungen. So befürworteten 13 der 20 Mitglieder eine Ausweitung auf alle in Deutschland lebenden Erwachsenen, die sich impfen lassen könnten. Dies sei notwendig, um das Ziel einer nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen und gerechten Beherrschung der Pandemie zu erreichen. Sieben Mitglieder sprachen sich wiederum dafür aus, eine Ausweitung der Impfpflicht auf Erwachsene zu beschränken, die mit Blick auf Covid-19 besonders verletzlich sind – etwa Ältere oder Vorerkrankte. Ein „risikodifferenziertes“ Vorgehen sei das mildere Mittel.

Berufsbezogene Impfpflicht ausweiten

Der Ethikrat war von Bund und Ländern um eine Einschätzung gebeten worden. Hintergrund ist, dass im Bundestag wohl Anfang kommenden Jahres ohne Fraktionsvorgaben über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt werden soll – dafür hatte sich unter anderem Kanzler Olaf Scholz (SPD) ausgesprochen. Eine erste begrenzte Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember schon beschlossen. Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

Der Ethikrat erläuterte, hohe Impfquoten seien entscheidend, um in eine kontrollierte Situation zu kommen. Dabei stelle eine Impfpflicht stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter dar. Eine Ausweitung sei nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen abschwächen oder verhindern könne – etwa eine hohe Sterblichkeit, langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen großer Bevölkerungsteile oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte