Der Nationale Ethikrat kam am Dienstag zu seiner letzten Sitzung zusammen. In Zukunft wird der Deutsche Ethikrat die Bundesregierung in bioethischen Fragen beraten. Anders als das Vorgängergremium existiert für den neuen Rat eine gesetzliche Grundlage. Die 26 ehrenamtlichen Mitglieder werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat bestimmt. Nach Willen der Regierung soll im Deutschen Ethikrat „naturwissenschaftlicher, medizinischer, ethischer, theologischer, sozialer, ökonomischer und juristischer Sachverstand versammelt werden“.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) würdigte die Arbeit des Nationalen Ethikrates. Das 2001 durch Kabinettsbeschluss eingesetzte Gremium hatte unter anderem Empfehlungen zur embryonalen Stammzellforschung, zur Diagnostik vor und während der Schwangerschaft oder zur Gestaltung von Patientenverfügungen vorgelegt. Schavan sagte nach Angaben des Ministeriums, die Politik brauche auch in Zukunft „den Rat der Wissenschaft und herausragender Persönlichkeiten“, um an den Werten der Grundordnung orientiert Entscheidungen in ethischen Fragen zu treffen.
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