Parenterale Rezepturen

Etappensieg für AOK-Ausschreibung

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Die AOK Berlin-Brandenburg hat im Rechtsstreit um ihre Ausschreibung von onkologischen Rezepturen einen Teilerfolg erzielt: Die Vergabekammer Brandenburg wies gestern drei Anträge zurück, die sich gegen die Ausschreibung gewandt hatten. „Wir haben die Ausschreibung für rechtmäßig gehalten“, sagte ein Sprecher der Vergabekammer gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Noch im Februar hatte die Kammer der AOK auf Antrag eines Apothekers die Öffnung der eingegangen Angebote untersagt. Im Nachprüfungsverfahren ging es um die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung. Die Kammer kam nach Angaben der AOK nun zu dem Schluss, dass parenterale Rezepturen in der Onkologie trotz des Bestehens der Hilfstaxe ausgeschrieben werden dürfen. Demnach sei der Abschluss exklusiver Verträge mit den Ausschreibungsgewinnern möglich.

Zudem habe die Kammer die Angaben der Kasse zu dem voraussichtlichen Auftragsvolumen als Grundlage für die Angebotserstellung als ausreichend betrachtet, sagte eine AOK-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Bei der Loslimitierung, die im Eilverfahren noch von der Kammer moniert wurde, hat die AOK inzwischen nachgebessert: Die Apotheken können sich nun für ein oder mehrere Lose bewerben, allerdings für maximal vier Gebiete den Zuschlag erhalten.

Da die Bewerbungsfrist der Ausschreibung heute Mittag endet, kann die Kasse die eingegangen Angebote nun öffnen. Zuschläge darf sie wegen weiterer anhängiger Nachprüfanträge allerdings noch nicht erteilen. Wann die Vergabekammer in den Parallelverfahren entscheidet, steht noch nicht fest.

Die AOK will die Versorgung ihrer Versicherten mit onkologischen Rezepturen auf Basis der Selektivverträge am 1. Juli starten. Ob der Termin gehalten werden kann, ist ungewiss, denn die Antragsteller haben bereits angekündigt, sofortige Beschwerde beim Landessozialgericht Brandenburg einzulegen. In zweiter Instanz könnten die Richter dann endgültig darüber entscheiden, ob die Ausschreibung rechtmäßig ist.

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