GKV-Ausgaben

Erstmals mehr als 40 Milliarden Euro für Arzneimittel

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Berlin -

Die Krankenkassen werden im kommenden Jahr voraussichtlich erstmals über 40 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgeben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigten sich jetzt darauf, dass die Ausgaben für Arzneimittel 2018 um 3,2 Prozent beziehungsweise 1,2 Milliarden Euro steigen dürfen. Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das nächste Jahr gingen damit wiederum vergleichsweise schnell zu Ende. In den Vorjahren wurde der Ausgabenrahmen meist erst etwas später festgelegt.

Verantwortlich für diese Steigerung sind laut gemeinsamer Mitteilung vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Anders als früher würden viele dieser Therapien nun nicht mehr stationär, sondern zunehmend im ambulanten Sektor angeboten. Auch die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis führten zu höheren Ausgaben.

In diesem Jahr legten Kassen und Ärzte den Ausgabenkorridor mit einem maximalen Zuwachs von 3,3 Prozent fest. Bislang blieben die Arzneimittelausgaben in diesem Rahmen. Im Zeitraum Januar bis August gaben die Kassen 23,1 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Das ist ein Plus von 3,1 Prozent. 2014 waren die Ausgaben noch um 9,4 Prozent und 2015 um 3,9 Prozent gestiegen. Im Jahr 2016 betrugen die Arzneimittelausgaben 38,5 Milliarden Euro. Das war ein Plus von 3,1 Prozent.

Bei der vereinbarten Gesamtsumme handelt es sich aber nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Der Grund: Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und können zu anderen Beträgen führen.

„Das Ergebnis ist akzeptabel. Wir schaffen damit gemeinsam eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“, betonte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Die zusammen vereinbarten Ziele für verordnungsstarke Anwendungsgebiete geben niedergelassenen Ärzten im Praxisalltag eine gute Orientierung. So können sie beide vom Gesetzgeber geforderten Punkte erfüllen: Heil- und Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien verordnen.“

Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro entspricht. Hierbei ist die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt. Zudem gehen die Vereinbarungspartner davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden.

Heilmittelerbringer sollen damit stärker in die Verantwortung genommen werden. So wird das Heilmittel weiter vom Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie. Nach Auswertung von Modellprojekten soll dann entschieden werden, ob die Blankoverordnung in die Regelversorgung übernommen wird. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist bislang unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden wie bei Arzneimitteln auch insbesondere die Faktoren Zahl und Alter regional festgelegt. Allein bei den Heilmitteln wird außerdem die Preisentwicklung in den regionalen Verhandlungen bewertet.

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