Neue Änderungen gehen für Apotheken immer mit einer gewissen Sorge einher. Denn häufig bringen sie Probleme mit sich und sorgen für zusätzlichen Aufwand. Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sieht ab diesem Monat zwingend eine Angabe der Dosierung oder ein Kürzel wie „DJ“ auf dem Rezept vor. Bisher scheinen die „DJ-Rezepte“ jedoch nicht so viele Probleme zu machen wie anfangs gedacht. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Seit gestern muss die Dosierung zwingend aufs Rezept. Alternativ kann auch das Kürzel „DJ“ aufgebracht werden, um zu signalisieren, dass die Dosierung beim Patienten bekannt ist. In einigen Apotheken waren bereits in den vergangenen Wochen erste „DJ-Rezepte“ eingetrudelt. Bei anderen Apotheken gab es jedoch im Vorfeld schon massive Probleme.
Ein Apotheker aus Bayern, der aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Ärzten in der Umgebung anonym bleiben wollte, berichtete beispielsweise, dass die Arztpraxen in der Umgebung noch gar nichts von der anstehenden Änderung wussten. Er befürchtete bereits das Schlimmste, wurde jedoch positiv überrascht: „Die Software wurde bei den umliegenden Ärzten offenbar am Freitag aktualisiert“, meint er. „Die scheinen das Problem erkannt zu haben.“ Bisher laufe es daher einigermaßen gut.
Auch andere Apotheken berichten über einen reibungslosen Ablauf. „Bisher war das Kürzel überall vorhanden“, erklärt eine PTA aus dem nordrheinwestfälischen Kerpen. „Wenn nicht, können wir es ja einfach ergänzen.“ Einige Apotheken haben sich sogar einen Stempel zugelegt, damit der entsprechende Vermerk nicht jedes Mal per Hand aufgebracht werden muss. Obwohl die meisten Arztpraxen mittlerweile scheinbar vorbereitet sind, gibt es auch Ausnahmen. „Das klappt vorne und hinten nicht. Wir telefonieren die Ärzte nun ab und erklären es. Ergänzen können wir ja glücklicherweise selbst“, meint eine PTA aus Eschweiler.
Der Umgang mit der fehlenden Bezeichnung führt zu Diskussionen in der Apothekenwelt: Während einige die Kommunikation mit den Arztpraxen selbst übernehmen, empfehlen andere, die Kunden zurück zur Praxis zu schicken – in der Hoffnung, der Lerneffekt sei dann größer. „Für uns kommt das nicht in Frage, so einfach ist das nicht“, erklärt der Apotheker aus Bayern. Die Kunden wegzuschicken sei keine Option – allein schon, weil viele ihre Facharzt-Rezepte auch von weiter her in die Apotheke bringen würden. „Die kann ich nicht eben mal zurückschicken“, erklärt er. Mit den Praxen aus der Umgebung stehe man zudem in engem Kontakt. „Wir sind ohnehin fast jeden Tag dort und können das auch selbst klären.“
Eigentlich soll der Dosis-Vermerk die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen – denn dadurch soll sichergestellt werden, dass der Patient ordnungsgemäß über die Dosierung und den Gebrauch der verordneten Arzneimittel aufgeklärt wurde. Auch wenn die Dosierung beziehungsweise das Kürzel für die bekannte Dosierung nun aufgedruckt wird, so hat das nicht immer zur Folge, dass der Patient wirklich Bescheid weiß.
Auf direkte Nachfrage geben viele Kunden noch immer an, die Dosierung nicht zu kennen. Ob durch die neue Verordnung also tatsächlich eine verbesserte Aufklärung stattfindet, ist fraglich. Oft liegt der Grund jedoch nicht bei der Aufklärung durch den Arzt, sondern beim Patienten selbst: „Wir stellen fest, dass viele nochmal nachfragen, weil sie es einfach vergessen haben“, erklärt der Apotheker. Bei Patienten, die viele Medikamente einnehmen müssen, werde ohnehin meist der Medikationsplan mit in die Apotheke gebracht.
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