Die erste Runde im anstehenden Rechtsstreit um die neuen AOK-Rabattverträge konnte die Kasse für sich entscheiden: Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat zwei Nachprüfanträge von Pharmafirmen über insgesamt 14 der 64 ausgeschriebenen Wirkstoffe zurückgewiesen. Ein Sprecher bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC eine entsprechende Mitteilung der AOK, wonach die Beschwerden teils als unzulässig und teils als unbegründet angesehen wurden.
Bei der Vergabekammer in Karlsruhe sind Angaben des Sprechers zufolge noch zwei weitere Verfahren anhängig. Zudem beschäftigen sich die Vergabekammern in Düsseldorf, Leipzig und Saarbrücken mit Nachprüfanträgen seitens der Pharmaindustrie.
„Die Entscheidung ist ein wichtiger Teilerfolg. Wir hoffen, dass sie Signalwirkung für die anderen laufenden Verfahren hat und auch die Gerichte im Weiteren zügig entscheiden“, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christpher Hermann. Die neuen Rabattverträge sollen zum 1. März 2009 in Kraft treten. „Wir haben in den letzten beiden Jahren genug Zeit durch die vielen rechtlichen Auseinandersetzungen verloren“, so Hermann.
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