Wer darf mit am Tisch sitzen, wenn es um die Regeln für die Preisbildung bei neuen Arzneimitteln geht? Die Reimporteure finden, dass sie dazugehören. Die Pharmaverbände sind dagegen. In der kommenden Woche wird der Streit vor Gericht ausgetragen.
In § 130b Sozialgesetzbuch (SGB V) geht es um die Erstattungsbeträge für neu eingeführte Arzneimittel nach erfolgter Nutzenbewertung. Der für das Verfahren vorgesehenen Schiedsstelle gehören demnach der GKV-Spitzenverband und die „für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene“ an.
Die Reimporteure würden gerne mit dazu gehören, denn auch sie sind von den Preisvereinbarungen zwischen Herstellern und Kassen betroffen. Sie wollen daher mitreden, wenn es um die Schiedsstelle und die Rahmenvereinbarung geht. In dieser werden Kriterien festgelegt, die bei der Vereinbarung eines Erstattungsbetrags heranzuziehen sind – etwa Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel oder die Abgabepreise in anderen Ländern. Auch die Angemessenheit der Abschläge ist hier geregelt, genauso wie die Übermittlung von Daten.
Doch die Pharmahersteller sprechen dem Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands (VAD) die Eigenschaft als maßgebliche Spitzenorganisation ab: Einer Vereinigung von Parallelimporteuren komme diese Rolle nicht zu, heißt es. Der VAD hat daher gegen BAH, BPI, Pro Generika und VFA sowie gegen die die Schiedsstelle geklagt. Auch der GKV-Spitzenverband vertritt die Auffassung, dass der VAD in den Kreis der maßgeblichen Spitzenorganisationen gehört.
Am Donnerstag wird der Streit vor dem Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg verhandelt. Dem VAD gehören Kohlpharma/MTK, Emra/MPA, Haemato, Axicorp und ACA Müller an. Die Mitglieder repräsentieren damit laut Verband mehr als 50 Prozent des Umsatzes mit parallel- und reimportierten Arzneimitteln in Deutschland.
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