Erstattungspreise

Phagro: Spanne ist nicht verhandelbar

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Berlin -

Die Berechnung von Apotheken- und Großhandelsmarge auf Basis des Erstattungspreises führt faktisch zu einer Honorarkürzung, die aus Sicht der Betroffenen ungerechtfertigt ist. Die Großhändler monieren in ihrer Stellungnahme an für die Anhörung im Gesundheitsausschuss außerdem, dass Hersteller und Kassen damit künftig die Margen der Handelsstufen verhandeln.

Die vorgesehene Eliminierung des Listenpreises und die damit verbundene Spannenkürzung belaste den Großhandel erheblich, moniert der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). „Sie ist auch völlig ungerechtfertigt, ist sie doch Konsequenz von Vertragsverhandlungen zu Lasten Dritter, insbesondere zu Lasten des Großhandels.“

Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem die Preisverhandlungen für Arzneimittel mit Zusatznutzen eingeführt wurden, basierte laut Phagro gerade auf der Logik, dass der Listenpreis erhalten bleibt: „Demzufolge hat der Gesetzgeber […] festgelegt, dass der Erstattungsbetrag als Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers vereinbart wird.“

Die vorgesehene Änderung mache aber aus Rabatt- Preisverhandlungen mit der Folge, dass die gesetzliche Großhandelsspanne durch die auf den vereinbarten Erstattungsbetrag abgesenkte Berechnungsgrundlage faktisch gekürzt werde.

Dabei sei mit dem AMNOG keine Absenkung der Handelsspannen beabsichtigt gewesen. Vielmehr sei seinerzeit parallel die Großhandelsspanne neu geordnet worden: „Grundlage und damit Bezugsgröße der neuen Spannenberechnung waren die Listenpreise der pharmazeutischen Unternehmer.“

Laut Phagro hätten die Großhändler sogar Anspruch auf mehr Geld: Mit dem AMNOG sei die Großhandelsspanne um 200 Millionen Euro, entsprechend einem Sechstel der Spanne, gekürzt worden – „obwohl der Großhandel nachweisen konnte, dass die gesamte Branche nur 170 Millionen Euro erwirtschaftet hat“.

Der Sparbeitrag sei bis heute unverändert, „was mit Blick auf die sichere flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung nicht so bleiben kann“.

Die Großhändler wollen seit Monaten ihr Vergütungsmodell nach oben nachjustieren. Auf eine konkrete Forderung habe man sich aber noch nicht festgelegt, so Verbandschef Dr. Thomas Trümper. Noweda-Chef Wilfried Hollmann hatte gegenüber Ex-Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schon eine Zahl genannt: Das Fixhonorar pro Packung solle von 70 auf 93 Cent angehoben werden, so Hollmann im Sommer. Diesen Betrag hatte der Phagro schon 2010 in die Verhandlungen um das Fixhonorar als kostendeckend selbst ausgerechnet.

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