Erstattungspreise

Kassen: Industrie lässt Apotheker verdienen APOTHEKE ADHOC, 29.01.2013 11:15 Uhr

Starkes Stück: Die Kassen machen beim Erstattungspreis öffentlich Druck auf Industrie, Großhandel und Apotheker. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In der Frage, welchen Stellwert Erstattungspreise bei der Abrechnung haben, sind die Fronten wenige Tage vor dem Start

verhärtet. Weil eine Einigung außer Sicht ist, wird der Streit

mittlerweile medial ausgetragen. Pharmahersteller, Großhandel und

Apotheker blockierten die Umsetzung des AMNOG, so der Tenor. Dass ab

Ende der Woche das Geld an die Kassen fließt, spielt dabei keine Rolle.

Gestritten wird um die Frage, auf welcher Basis die Margen für Großhandel und Apotheken berechnet werden. Während die Kassen und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die niedrigeren Erstattungspreise ansetzen wollen, legen die Leistungserbringer vorerst weiter die Listenpreise zugrunde.

Die Kassen sind empört: Es sei ein starkes Stück, dass die Pharmaindustrie das Gesetz so anwende, dass Apotheker möglichst viel pro Packung verdienen, lässt sich ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes von der Süddeutschen Zeitung zitieren. Auch das Ministerium bekräftigte seine Rechtsauffassung: Man sei weiterhin der Meinung, dass der Erstattungspreis für die Ermittlung der Handelszuschläge der maßgebliche Preis sei, heißt es in dem Bericht.

Hersteller, Apotheker und Großhändler kontern: Der Gesetzgeber habe mit dem AMNOG klare Vorgaben zur Abwicklung der Erstattungsbeträge gemacht, die in der Rahmenvereinbarung zwischen Kassen und Herstellern konkretisiert worden seien. „Diskussionen und Versuche des GKV-Spitzenverbands, dieses gemeinsame vertraglich fixierte Verständnis nachträglich umzudeuten und die Abrechnung der Erstattungsbeträge weiter hinauszuzögern, sind daher absolut fehl am Platz“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Deutschem Apothekerverband (DAV), dem Großhandelsverband Phagro sowie den Herstellerverbänden VFA, BPI, BAH und Pro Generika.

Man habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab 1. Februar die vereinbarten Erstattungsbeträge – wie gesetzlich vorgesehen – durch die Handelsstufen an die Krankenkassen durchgereicht werden. Somit kämen diese AMNOG-Rabatte den Kassen und Versicherten nun „direkt und in voller Höhe“ zu Gute.

In ihrer Erklärung verweisen die Verbände darauf, dass die Erstattungsbeträge bei der Berechnung der Mehrwertsteuer Berücksichtigung fänden, so dass die Kassen auch Einsparungen hätten. Patienten und ihre Zuzahlungen seien nicht betroffen, denn Medikamente, die vom AMNOG erfasst würden, unterlägen in der Regel ohnehin der maximalen gesetzlichen Zuzahlung.