Ab Februar sollen die Rechenzentren bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen
den Erstattungs- anstelle des Listenpreises abrechnen. Auf welcher
Basis Großhandels- und Apothekenmarge berechnet werden, ist zwar noch
nicht klar. Doch die Politik drängt auf eine Umsetzung der Regelung,
die vor einem Jahr mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG)
eingeführt worden war. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will in einer
Kleinen Anfrage wissen, was das Bundesgesundheitsministerium (BMG)
bislang eigentlich unternommen hat, um die Hersteller zu einer
gesetzeskonformen Umsetzung des AMNOG zu bewegen.
Bis Anfang Dezember waren den Grünen zufolge immehin Erstattungspreise für elf neue Arzneimittel mit Zusatznutzen ausgehandelt. Wie aus Presseberichten zu entnehmen sei, warteten die Kassen aber nach wie vor auf die aus der Differenz von Listen- und Erstattungspreis resultierenden zweistelligen Millionenbeträge für das Jahr 2012.
Die Fraktion will daher wissen, ob sie die geltenden gesetzlichen Regelungen zur 12-monatigen freien Preisfestsetzung der Pharmahersteller nach der Markteinführung eines neuen Wirkstoffs für ausreichend präzise hält.
Zwar sind die Hersteller verpflichtet, den Differenzbetrag zu erstatten. Für die Kassen geht es aber nicht nur darum, schneller an ihr Geld zu kommen. Denn bei der Abrechnung sollen auch die Margen der Apotheken entsprechend auf der Basis des niedrigeren Preises berechnet werden.
Vor allem wenn der Bestandsmarkt geprüft wird, könnte das Thema von Bedeutung werden. Bei Brilique sinkt der Herstellerabgabepreis für die 100er-Packung von bislang 124 auf 100 Euro. Das Honorar der Apotheken sinkt damit – ohne Kassenabschlag – von 11,96 Euro auf 11,22 Euro.
APOTHEKE ADHOC Debatte