Das Thema
Erstattungspreise hält für die Apotheken immer neue Überraschungen parat
– und zwar ausschließlich unangenehme. Obwohl es im AMNOG eigentlich
nur darum ging, dass mit den Herstellern über deren Preise verhandelt
werden kann, wollen die Kassen auch bei den Apotheken- und
Großhandelsmargen den entsprechenden Teil abgreifen. Das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt diese Auffassung – und sieht
sogar Anspruch auf Rückzahlungen.
Ab Februar sollen die zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Preise erstmals abgerechnet werden – vermutlich unter Inkaufnahme von einigen Startschwierigkeiten. Obwohl mit der Hauruck-Aktion womöglich auch Fakten geschaffen werden sollen, werden die Kassen wohl noch einmal mit den Apothekern über die Berechnung der Marge sprechen wollen.
Denn ihrer Ansicht nach dürfen die Margen von Apothekern und Großhändlern bei den betroffenen Medikamenten nicht mehr auf Basis des Listenpreises, sondern auf der Grundlage des niedrigeren Erstattungsbetrages kalkuliert werden.
Das steht zwar weder im Gesetz noch in der Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und den Pharmaverbänden. Doch das BMG hatte sich im Sommer überraschend auf die Seite der Kassen gestellt.
Sollte der Streit zuungunsten von Apothekern und Großhändlern ausgehen, drohen diesen sogar Nachzahlungen: Die Grünen hatten sich in einer Kleinen Anfrage nicht nur informiert, wann das Verfahren steht und wann mit den Nachzahlungen von den Herstellern zu rechnen ist. Sie wollten auch wissen, ob die bis dahin erfolgten „Fehlabrechnungen hinsichtlich der Großhandels- und Apothekenmarge nachträglich korrigiert werden“ können.
Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) antwortete jetzt, dass die „Preisdifferenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlich gezahlten Abgabepreis auszugleichen“ seien.
Ins Detail geht Flach zwar nicht. Da die Kassen aber bekanntlich den Apothekenabgabepreis bezahlen, müssten nach dieser Logik auch die Margen korrigiert werden. „Die Umsetzung obliegt den jeweiligen Vertragspartnern“, schreibt Flach noch.
Die Grünen fragten außerdem nach den zu hohen Zuzahlungen, PKV-Preisen und Mehrwertsteuerbeträgen bei den betroffenen Medikamenten. Flach verweist an dieser Stelle nur die Möglichkeit zur Korrektur von Preisdaten durch Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband. Zumindest an dieser Stelle scheint das BMG also den Ball flach halten zu wollen.
Bleibt zu hoffen, dass auch die Kassen zumindest im Bereich eventueller Nachzahlungen Aufwand und Nutzen abwägen. Im Mai hatten sich AstraZeneca und GKV-Spitzenverband erstmals auf einen Preis geeinigt: Brilique kostet als N3 statt 124 nur noch 100 Euro. Das Honorar der Apotheken sinkt damit – ohne Kassenabschlag – von 11,96 Euro auf 11,22 Euro.
Zu Lasten der Kassen wurde der Thrombozytenaggregationshemmer im Jahr 2011 aber nur etwa 28.000 Mal verschrieben; auch die anderen Neueinführung sind noch keine Schnelldreher. Erst wenn wichtige Medikamente aus dem Bestandsmarkt auf Zusatznutzen geprüft werden, könnten die finanziellen Auswirkungen spürbar werden.Detail
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