Erstattungspreise

FR: Apotheker schröpfen Kunden

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Berlin -

In der Frage um die zukünftige Berechnung der 3-Prozent-Marge hat sich die Frankfurter Rundschau (FR) auf die Seite der Kassen geschlagen und titelte „Apotheker schröpfen ihre Kunden“. Demnach versuchen Pharmawirtschaft und vor allem die Apotheker, das AMNOG in ihrem Sinne auszulegen – so wie bei der Berechnung ihrer Marge bei Arzneimitteln, für die ein Erstattungspreis ausgehandelt worden ist.

Nach dem Willen der Apotheker werde die Datenbank für die Preisinformationen so verändert, dass generell der höhere Originalpreis hinterlegt sei und nicht der niedrigere Erstattungspreis, kritisiert die FR. Die Zeitung zitiert aus einem Schreiben der ABDATA, dass auch dann der Listenpreis angegeben werden soll, wenn der Hersteller den Erstattungspreis gemeldet hat. Bereits im Januar hatte die ABDATA die Softwarehäuser über das ab Februar geltende Abrechnungsverfahren informiert. „Der Wille des Gesetzgebers wird ganz klar nicht umgesetzt. Hier werden Daten manipuliert“, kritisiert der GKV-Spitzenverband in der FR.

Was genau der Wille des Gesetzgebers ist, ist allerdings umstritten: In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist festgelegt, dass Apotheken ihre Marge in Höhe von 3 Prozent auf Basis des Herstellerabgabepreises berechnen. Im Fünften Sozialgesetzbuch, das die Erstattungspreise regelt, heißt es außerdem, dass der Hersteller einen Rabatt geben soll – und nicht alle Handelstufen. Trotzdem hatte es in einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geheißen, Grundlage für die Zuschläge für Großhandel und Apotheken sei der Erstattungspreis.

Sollte trotzdem – wie von Herstellern, Großhandel und Apothekern gefordert – der Listenpreis für die Berechnung der Zuschläge angewendet werden, bedeute dies für die Versicherten, dass sie mehr für ein Arzneimittel zuzahlen müssten, schlussfolgert die FR. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Listenpreis für ein Medikament bei 100 Euro liegt, der Erstattungspreis allerdings nur bei 60 Euro. Statt 6 Euro müssten Patienten künftig 10 Euro zahlen.

Auch für die Krankenkassen werde es teurer, da die Handelszuschläge für die Apotheker prozentual berechnet würden. „Spiegelbildlich verdienen die Apotheker mehr“, kritisiert die Zeitung. Allerdings gibt es bislang nur einzelne Arzneimittel, bei denen Listenpreis und Erstattungspreis zwischen 50 und 100 Euro liegen und bei denen die prozentuale Berechnung also eine Rolle spielt.

Während die Krankenkassen auf eine Klarstellung des Gesetzgebers warteten, kürzten sie die Rechnungen der Apotheker. „Die Patienten können das nicht: Sie müssen die Zuzahlungen leisten, wenn sie in der Apotheke ein Medikament bekommen wollen“, schreibt die FR. „Auf den Mehrkosten werden sie wohl sitzen bleiben.“ Dass die Zuzahlung nicht in der Apotheke verbleibt, bleibt in dem Artikel allerdings unerwähnt.

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