Wenn Hersteller nach den Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband
für ihr Präparat nur noch den Erstattungspreis bekommen, sinken dann
auch die Margen von Großhandel und Apotheken? Ja, finden
Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Kassen. Nein, Basis muss weiter
der Listenpreis sein, meinen die Betroffenen. In der Koalition gibt es
ebenfalls konträre Positionen: Während die Union auch gar keinen
Auslegungsspielraum sieht, will die FDP eine Klarstellung.
Laut dem CDU-Gesundheitsexperten Michael Hennrich ist der Fall klar: Grundlage für die Berechnung der Margen muss der Listenpreis sein. Das lasse sich nicht nur aus dem Gesetz und seiner Begründung herauslesen, sondern stehe explizit auch im Rahmenvertrag, den die Kassen unterzeichnet hätten, so Hennrich beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Potsdam: „Sollte der GKV-Spitzenverband klagen, bin ich daher sehr gespannt auf das Ergebnis. Ich würde sogar Wetten abschließen.“ Für den Gesetzgeber gebe es jedenfalls keinen Handlungsbedarf.
Ganz anders sieht die FDP die Sache: Der GKV-Spitzenverband habe beim Rahmenvertrag einen Fehler gemacht. Ein Gesetz ändere sich aber nicht, nur weil es eine Vereinbarung gebe, sagte der Gesundheitsexperte der Liberalen, Heinz Lanfermann: „Das Ministerium hat also Recht.“
Laut Hennrich könnte dann aber der Listenpreis gleich „beerdigt“ werden – und die Industrie ihre Vertraulichkeit vergessen. Lanfermann will die Sache trotzdem noch einmal auf die Agenda nehmen. Mit der Regelung habe man nämlich bei der Industrie sparen wollen, nicht bei den Apotheken. „Wir müssen also klären, ob die entstandenen Kollateralschäden in Ordnung sind oder nicht.“ Gegebenenfalls müsse dann nachjustiert werden.
Die SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Marlies Volkmer forderte eine gesetzliche Klarstellung von der Koalition. Hennrich allerdings fürchtet, dass dann noch andere Themen auf die Tagesordnung kämen, etwa der Herstellerabschlag. „Wir sollten lieber die Finger davon lassen.“
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