Erstattungsbetrag: AOK fürchtet Inkasso-Risiko Patrick Hollstein, 31.01.2024 12:50 Uhr
Mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) wird auch die Preisbildung bei neu auf den Markt kommenden Medikamenten angepasst – durch vertrauliche Erstattungsbeträge sollen Exporte verhindert werden. Der AOK Bundesverband lehnt dies ab.
„Die von der Bundesregierung letztes Jahr veröffentlichte Pharmastrategie hat als ein Ziel formuliert, dass der vertrauliche Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln nicht zu Mehrausgaben oder zu neuer Bürokratie für das deutsche Gesundheitswesen führen darf“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer. „Genau dieses Ziel wird nun deutlich verfehlt: Bei der angestrebten Umsetzung des vertraulichen Erstattungsbetrags wird es entgegen der Ankündigung zu erheblich mehr Bürokratie und zu zusätzlichen Ausgaben für die Krankenkassen kommen. Eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten bringen vertrauliche Preise ohnehin nicht.“
Mit der vorgesehenen Regel werden Arzneimittel zu einem Listenpreis abgerechnet; die Differenz zum tatsächlich vereinbarten Erstattungspreis überweisen die Hersteller im Nachhinein an die Krankenkassen. Diese müssten dafür zusätzliche Verwaltung aufbauen und erhebliche Liquiditätsverschiebungen einplanen, so Hoyer. Dies berge das Risiko, „den Nacherstattungen von Herstellern hinterherzulaufen“. Schon an dieser Stelle drohten also steigende Arzneimittelausgaben.
Wirtschaftlichkeit fällt weg
Außerdem könnten viele Instrumente, die heute die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung sicherten, künftig nicht mehr umgesetzt werden. „Beispielweise kann der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der Nutzenbewertung nicht mehr die wirtschaftlichste zweckmäßige Vergleichstherapie ausweisen. Auch können Ärzte oder Apotheken die Kosten einer Therapie nicht mehr abschätzen und entsprechend preisgünstig verordnen beziehungsweise abgeben. Wie angesichts dieser Probleme die notwendige Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung gewährleistet werden soll, ist völlig unklar.“
Schließlich bleibe es völlig schleierhaft, warum Deutschland als Absatzmarkt durch einen vertraulichen Erstattungsbetrag attraktiver werden solle, wie es in der Gesetzesbegründung behauptet werde. „Angesichts der international einzigartigen frühzeitigen und breiten Verfügbarkeit neuer Arzneimittel, einer freien Preisfestsetzung durch den Hersteller zum Markteinstieg ohne vierte Hürde sowie einer fortgesetzt hohen Ausgabendynamik im Markt patentgeschützter Arzneimittel ist diese Fördermaßnahme der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlenden weder notwendig noch sachgerecht.“
Mehrwertsteuer senken
Hoyer bringt einen konkreten Alternativvorschlag mit: „Für eine echte Verbesserung und Entlastung der Beitragszahlenden wäre gesorgt, wenn die Krankenkassen nicht mehr den hohen Mehrwertsteuersatz auf die überhöhten Arzneimittelpreise zahlen müssten, sondern den von uns seit Jahren geforderten abgesenkten Satz von 7 Prozent.“