Erstattungsbeträge

Reimporteure: Kleine Basis für Apothekenmarge

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Berlin -

Gerade noch rechtzeitig hatten es Anfang Februar die Erstattungsbeträge

für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in die Apotheken-Software

geschafft. Nun fehlt noch eine technische Lösung, damit bei der Abgabe

automatisch auf preisgünstigere Reimporte hingewiesen werden kann.

Grundlage muss dabei der um alle Rabatte bereinigte Preis des Originals

sein. Der Branchenverband VAD (Kohl, Emra, Axicorp, Haemato) macht Druck

– und spricht sich parallel für Berechnung der Apotheken- und

Großhandelsmarge auf Basis des niedrigeren Preises aus.

Für ein Dutzend Arzneimittel werden seit Anfang Februar die Erstattungspreise abgerechnet; in einigen Fällen sind bereits Reimporte verfügbar. Damit die Apotheken die Abgabe auf ihre Importquote anrechnen können, müssen diese mindestens 15 Prozent beziehungsweise 15 Euro günstiger als das Original sein.

Solange die Software keinen automatischen Abgleich fährt, müssen die Apothekenmitarbeiter manuell nacharbeiten, wo sich die Abgabe eines Importes lohnt – oder wo diese sogar unwirtschaftlich ist. Bei Brilique (Ticagrelor) etwa liegt Listenpreis des Originals bei 167 Euro. Die Reimporte von CC Pharma und Haemato Pharm erfüllen mit 151 beziehungsweise knapp 139 Euro den geforderten Preisabstand. Doch abzüglich des ausgehandelten Rabatts liegt das Original nur noch bei 139 Euro – CC Pharma wäre also sogar teurer, und auch Haemato Pharm könnte nicht auf die Importquote angerechnet werden.

Auch bei Zytiga liegen die Reimporte von Pharma Westen, CC Pharma, Eurim und Axicorp etwas mehr als 15 Euro unter dem Listenpreis von 5450 Euro – aber deutlich über dem Erstattungspreis von 4927 Euro. Nur Kohlpharma könnte mit 4525 Euro abgegeben werden. Angesichts des hohen Preise könnte dies bei einigen Apotheken entscheidend für die Importquote sein.

Für die Reimporteure ging es von Anfang an darum, die ausgehandelten Preise so früh wie möglich zu kennen, um sie bei der eigenen Kalkulation berücksichtigen zu können. Ähnlich wie bei den Rabattverträgen geht es aber auch darum, dass die Importe von der Software überhaupt als Alternative angezeigt werden.

Der VAD begrüßt daher die Aufforderung der ABDA an die Softwarehäuser, technisch sicherzustellen, dass die Apotheker sich sofort und eindeutig ein Bild über die Wirtschaftlichkeit eines Importarzneimittels geben können. Unwirtschaftliche Importe sollten gekennzeichnet werden, um Retaxationen zu vermeiden. Der Verband verweist auf Ex-Mitglied CC Pharma oder den Reimporteur Milinda, die mit unwirtschaftlichen Importen Umsätze in dreistelliger Millionenhöhe machten.

Schließlich sprechen sich die vier Reimporteure um Branchenprimus Kohlpharma dafür aus, dass der reduzierte Herstellerabgabepreis künftig als Grundlage für die Berechnung der Großhandel- und Apothekenmargen zugrunde gelegt wird. „Diesbezüglich wäre eine gesetzliche Klarstellung erforderlich.“

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