AvP-Kunden

Ersatzkassen zahlen Abschlag für September

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Berlin -

Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP wollen fünf Ersatzkassen die betroffenen Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Dazu haben Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen.

Vorgesehen ist eine Abschlagszahlung für den September an die neuen Dienstleister der Apotheken. Außerdem können frühere AvP-Kunden Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die Kassen Rückforderungen aus Retaxationen frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.

Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die fünf Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen. Die AvP hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Die fünf Ersatzkassen versichern insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.

Zuvor hatten bereits DAK, TK und AOK Rheinland-Hamburg ähnliche Maßnahmen angekündigt.

 

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