Ersatzkassen: Sparpaket sollte nur Anfang sein Patrick Hollstein, 16.03.2022 13:08 Uhr
Die Kassen freuen sich über die geplanten Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sollte aber nur ein Anfang sein, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
„Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung ein GKV-Finanzierungsgesetz auf den Weg bringt. Allerdings sind die im Entwurf skizzierten Maßnahmen nicht ausreichend, um die Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro zu schließen“, so Elsner.
Der Entwurf sei außerdem differenziert zu betrachten: Positiv sei die Zusicherung eines weiteren – ab 2024 auch dynamisierten – zusätzlichen dauerhaften Steuerzuschusses in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen. Auch die geplanten Maßnahmen im Arzneimittelsektor werden begrüßt.
Es bedürfe aber weiterer Maßnahmen, um die Finanzlücke zu schließen. „Wichtig ist daher, dass die angekündigte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel auf sieben Prozent vollständig umgesetzt und das hierfür notwendige Gesetzesverfahren zeitnah eingeleitet wird. Darüber hinaus muss die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag angekündigten kostendeckenden Beitragssatz für die Versorgung von ALG-II-Empfängern ebenfalls eine hohe Priorität zuordnen, um die Deckungslücke von rund zehn Milliarden Euro zu schließen.“
Ziel müsse es sein, eine nachhaltige GKV-Finanzierung zu schaffen. „Wir als Ersatzkassen werden daher den anstehenden Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten.“