Hilfstaxe

Ersatzkassen: Retax-Schonfrist bis November

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Berlin -

Kürzlich haben die AOK Hessen und die BKK VBU mit der Retaxation von Zyto-Apotheken für die Monate November und Dezember 2017 begonnen. Andere große Kassen wie die Barmer oder die DAK halten vorerst still. Auch im AOK-Lager verzichten große Regionalkassen vorerst auf Rückforderungen von Apotheken. Die AOK Nordost bietet ihren Zyto-Apotheken sogar einen Stillhalteabkommen an. Jetzt hat auch der Ersatzkassenverband VDEK angekündigt, dass seine Mitgliedskassen eine Konsenslösung anstreben und frühestens ab November 2018 retaxieren wollen.

Es geht um den Abrechnungszeitraum von November 2017 bis Ende Februar 2018. Der am 19. Januar verkündete Schiedsspruch der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 129 Absastz 8 Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde rückwirkend zum 1. November in Kraft gesetzt. Damit waren alle Abrechnungen im November in Dezember automatisch zu den alten, nicht mehr gültigen Konditionen erfolgt. Auch die elektronische Umsetzung der neuen Hilfstaxe im Preisverzeichnis der Apothekensoftware erfolgte erst zum 1. März 2018. Daher wurden bis dahin parenterale Zubereitungen auf Empfehlung des GKV-Spitzenverbands auf Grundlage der „alten“ Hilfstaxe abgerechnet. Zudem ist noch eine Klage es Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen die neue Hilfstaxe nicht entschieden.

„Für die Ersatzkassen ist es noch zu früh, konkrete Schritte bezüglich der Retaxation von Medikamenten zur Krebsbehandlung (Zytostatika) einzuleiten“, teilte jetzt der VDEK mit. Der DAV habe gegen den Schiedsspruch vom 19. Januar zur Hilfstaxe vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht – ein Urteil hierzu werde es voraussichtlich im Oktober geben. Die Klage habe zwar keine aufschiebende Wirkung, so dass der Schiedsspruch weiterhin gültig sei. „Die Ersatzkassen wollen das Urteil des LSG Berlin/Brandenburg allerdings erst abwarten. Zurzeit befinden sie sich in Gesprächen mit dem DAV als Vertragspartner, um eine für beide Seiten akzeptable Vorgehensweise zu entwickeln“, so der VDEK.

Nicht aufgeben wollen die Ersatzkassen allerdings ihren Anspruch auf Retaxation der Abrechnungen: „Daraus resultierende Ansprüche müssen die Ersatzkassen im Beanstandungsverfahren des Arzneiversorgungsvertrages gegenüber den Apotheken anmelden“, so der VDEK. Für die Ersatzkassen gelte gemäß des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) eine Zwölf-Monats-Frist für Retaxationen. Im AVV heißt es dazu, dass innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Monats, in dem die Lieferung erfolgt ist, retaxiert werden muss. „Demnach ist mit entsprechenden Aktivitäten bis spätestens Ende November zu beginnen. Bis dahin wird allerdings das Urteil erwartet“, teilte der VDEK mit.

Auf diese Umstände will auch die AOK Nordost Rücksicht nehmen und schlägt ihren Zyto-Apotheken ein Stillhalteabkommen vor: Man biete an, die Abrechnungsprüfung „bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens auszusetzen und danach gegebenenfalls nachzuholen“, heißt es in einem Schreiben der Kasse. Beigefügt ist ein Vertrag „zur eingeschränkten Aussetzung vertraglicher Fristen zur Rechnungs- und Taxbeanstandung“. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC verhalten sich in ähnlicher Weise die AOKen Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz/Saarland.

In einem Brief an Zyto-Apotheken hatte der der Verband Zytostatika herstellender Apotheken (VZA) empfohlen, Einspruch gegen Retaxationen einzulegen. In dem Schreiben hatte der VZA erklärt: „Vor dem Hintergrund, dass somit noch nicht gerichtlich geklärt ist, ob die Festsetzungen des Schiedsspruchs rechtmäßig sind und Bestand haben, empfehlen wir Ihnen, gegen die Retaxationen der BKK VBU fristgemäß Einspruch zu erheben. Gleiches gilt für etwaige vergleichbare Retaxationen anderer Krankenkassen“, so der VZA.

Noch ist unklar wie es mit der Hilfstaxe weitergeht: Die Verhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband über eine Neuordnung waren im Frühsommer gescheitert. Daraufhin hat der DAV die Anlagen 1 und 2 und Teile der Anlage 3 gekündigt. In Anlage 1 der Hilfstaxe findet sich die Liste der Arzneimittelpreise und in Anlage 2 die Liste der Gefäße. Beide Anlagen wurden zum 30. September gekündigt.

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