Keine lästigen Anrufe mehr. Die Debatte zur Überschreitung des Preisankers ist beendet: Der GKV-Spitzenverband gibt Entwarnung. Apotheken müssen nicht mehr beim Arzt anrufen. Das spart Zeit und schont die Nerven.
Der GKV-Spitzenverband hat nun die Apotheker und Ärzte informiert und die Debatte zum Preisanker beendet. Diesen gibt das namentlich verordnete Arzneimittel vor. Grundlage ist § 12 Satz 4 Rahmenvertrag. Das abzugebende Arzneimittel darf nicht teurer sein als das verordnete. Ist es aufgrund von Lieferengpässen nicht möglich, den Vorgaben zu entsprechen und eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel beziehungsweise unterhalb des Preisankers zu liefern, greifen die Regelungen in § 14 Absatz 1 Rahmenvertrag. Dann gilt: „Das nächstpreisgünstigere Arzneimittel ist abgabefähig und der Apotheker ist verpflichtet dies zu dokumentieren.“
„Die Regelungen im Rahmenvertrag sind so gefasst, dass dann keine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt notwendig ist“, schreibt der GKV-Spitzenverband. Die Regelungen gelten zudem für den importrelevanten Markt. „Diese Regelungen zur Dokumentation gelten auch für den Sonderfall „Abgabenotwendigkeit in einem dringenden Fall“ nach § 14 Absatz 2 des Rahmenvertrags sowie für den Fall den der § 14 Absatz 4 des Rahmenvertrags beschreibt (dringliche Abgabe und notwendige Abweichung von der Importabgabe).
Damit genügt es das entsprechende Sonderkennzeichen aufzudrucken und mit einem handschriftlichen Vermerk die höherpreisige Versorgung zu erklären und mit Datum und Unterschrift zu dokumentieren. Außerdem müssen die Defektbelege dokumentiert werden.
Der Ball kam in Niedersachsen ins Rollen. Dort hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit Bezug auf ihre Bundesvereinigung (KBV) gegenüber einem Arzt schriftlich mitgeteilt, dass es eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) gebe. Demnach erübrigten sich Telefonate mit dem verschreibenden Arzt, wenn der Preisanker überschritten werden. Es genüge eine Dokumentation, wenn der Apotheker eine höherpreisige Versorgung aufgrund von Lieferengpässen vornimmt.
Im Schreiben der KV war zu lesen: „Die KBV teilte uns telefonisch mit, dass der GKV-Spitzenverband mit dem DAV im Gespräch ist und inzwischen auch die Auffassung vertritt, dass telefonische Rückrufe der Apotheke in der Arztpraxis bei der Überschreitung des Preisankers nicht erforderlich sind, sondern dass eine entsprechende Dokumentation der Apotheke ausreichend ist.“ Der GKV-Spitzenverband werde noch selbst darüber informieren, der Zeitpunkt stehe aber noch nicht fest.
Daraufhin warnte die ABDA vor vorzeitiger Freude. Zwar hat der DAV einem Sprecher zufolge eine entsprechende Anfrage an den GKV-Spitzenverband gestellt – allerdings stand die Antwort noch aus. Entwarnung wollte man offiziell nicht geben. „Wir haben es noch nicht schwarz auf weiß“, so der DAV-Sprecher. Die Bestätigung ist nunmehr erfolgt.
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