Die Ausschreibung über Rabattverträge des BKK-Gemeinschaftsunternehmens Spectrum K hat die erste Hürde genommen: Die Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt wies gestern den Nachprüfantrag eines Herstellers gegen die Ausschreibung zurück. Die bemängelte Vorgabe eines Mindestrabatts sowie die Zuschlagserteilung an vier Bieter sei damit rechtens, teilte Spectrum K mit.
In den Verdingungsunterlagen für die Hersteller sind Preisanker für die Rabattangebote vorgesehen. Der Mindestrabatt von 10 Prozent unterstütze das Ziel des Gesetzgebers, Effizienzreserven in der Arzneimittelversorgung zu erschließen, so das Gemeinschaftsunternehmen. Laut Vergabekammer bleibe die Kalkulationsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer davon unberührt, teilte Spectrum K mit.
79 BKKen sowie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hatten Ende Juli die Ausschreibung über 52 Wirkstoffe in 79 Fachlosen bekannt gegeben. Die Verträge sollen Anfang 2010 für zwei Jahre in Kraft treten, und zweimal um ein Jahr verlängert werden können. Nach anfänglicher Kritik hatte Spectrum K bei den Ausschreibungsbedingungen nachgebessert.
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