E-Rezept-Verweigerer: Honorarkürzung für jeden 10. Arzt APOTHEKE ADHOC, 17.09.2019 11:45 Uhr
Die Einführung von E-Rezept und ePatientenakte stößt auch in der Ärzteschaft auf Widerstand. Wie groß der ist, lässt eine aktuelle Zahl aus Hessen jetzt erkennen: Einem internen Sitzungsprotokoll der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zufolge waren über 10 Prozent der dortigen Betriebsstätten zu Jahresbeginn nicht angeschlossen und haben deshalb eine Honorarkürzung erhalten. Besonders die Psychotherapeuten zeigen sich renitent.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle Arztpraxen an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen. Seit diesem Stichtag sind Honorarkürzungen als Sanktion für den Nicht-Anschluss vorgesehen, wurden jedoch bis zum 30. Juni ausgesetzt – allerdings nur für die Praxen, die bis Ende März die notwendigen Verträge für den Erwerb der erforderlichen technischen Komponenten nachweisen konnten. Über die Art des Nachweises entscheidet die jeweilige KV. Allen anderen droht eine Honorarkürzung von 1 Prozent.
Davon sind in Hessen 1408 der 10.975 Ärzte und Psychotherapeuten betroffen, die im ersten Quartal mit der KV ihr Honorar abgerechnet haben. Das geht aus einem internen Sitzungsprotokoll der KVH von Ende Juni hervor, das die Bürgerrechtsgruppe „Die Datenschützer RheinMain“ kürzlich veröffentlicht hat. Im Rahmen eines Treffens der Vorsitzenden der hessischen Berufsverbände hatte sich der KVH-Vorstandsvorsitzende Frank Dastych zum aktuellen Sachstand der Telematik-Infrastruktur eingelassen.
Demnach wurde das VSDM in 3374 Betriebsstätten bereits durchgeführt, was 39,76 Prozent aller Praxen entspreche, die im ersten Quartal Honorar mit der KV abgerechnet haben – nicht einmal 40 Prozent der Praxen liegen also im Soll. 3682 Praxen hätten wiederum den Anschaffungsnachweis der TI-Komponenten erbracht. Und 1408 Praxen seien von einer Honorarkürzung betroffen.
Was es genau mit diesen Kürzungen auf sich hat, hat Dastych den weiteren Teilnehmern daraufhin erklärt: „Im Folgenden zeigt Herr Dastych zwei Grafiken mit der Struktur der in dem Quartal 1/2019 abrechnenden BSNR (Betriebsstättennummern, Anm.d.Red.) in Bezug auf die TI-Honorarkürzung und der Verteilung der einer Kürzung unterliegenden Praxen auf die Fachrichtungen.“ Dabei habe er insbesondere den Psychotherapeuten empfohlen, „ihren Frieden mit der TI zu machen und sich anzuschließen“, so das Protokoll. Denn die Psychotherapeuten machten rund die Häfte derer aus, die noch nicht an die TI angeschlossen sind.
Als besonderes Argument dafür stellte Dastych das Geld heraus: Denn der Referentenentwurf für das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) sehe eine Anhebung des Honorarabzugs auf 2,5 Prozent vor. Auch auf die regelmäßig kolportierten Sicherheitsprobleme durch die TI-Konnektoren ist Dastych bei dem Treffen eingegangen: „Die in den letzten zwölf Monaten aufgetretenen Sicherheitsprobleme und Angriffe seien über das Internet in die Praxen gekommen, einschließlich selbstaktivierter Schadsoftware beispielsweise über E-Mail-Anhänge“, heißt es da.
Ein Sicherheitsproblem mit dem virtuellen privaten Netzwerk der KV-SafeNet oder der TI sei hingegen bei keiner einzigen Praxis aufgetaucht. „Die bekannten Probleme seien technischer Natur gewesen“, gibt das Protokoll Dastych wieder.