E-Rezept: Patienten sollen Daten löschen können Lothar Klein, 04.11.2019 15:15 Uhr
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags berät am Mittwoch abschließend das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Jetzt hat die Regierungskoalition weitere Vorschläge für Änderungsanträge zur Beratung vorgelegt. Darin geht es auch um das E-Rezept: Patienten sollen das Recht erhalten, ihre Verordnungsdaten wieder zu löschen. Außerdem sollen die letzten 50 Zugriffe auf die E-Rezept-Daten dokumentiert werden. Geregelt wird auch der Kreis der Zugriffsberechtigten auf das E-Rezept.
Grundsätzlich darf der Zugriff auf die Daten des E-Rezepts „nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis erfolgen, der jeweils über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt“, so der Gesetzesvorschlag. Ausnahmeweise können zugriffsberechtigte Personen auch von anderen Personen autorisiert werden, die über einen elektronischen Heilberufsausweis verfügen. Allerdings nur, wenn nachprüfbar elektronisch protokolliert wird, wer auf die Daten zugegriffen hat und von welcher Person die zugreifende Person autorisiert wurde.
Durch technische Vorkehrungen soll gewährleisten werden, dass „mindestens die letzten 50 Zugriffe auf Daten ärztlicher Verordnungen in der Telematikinfrastruktur für Zwecke der Datenschutzkontrolle protokolliert werden“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Eine Verwendung der Protokolldaten für andere Zwecke ist unzulässig. Die Protokolldaten sind durch geeignete Vorkehrungen gegen zweckfremde Verwendung und sonstigen Missbrauch zu schützen.
Geregelt werden soll der Kreis der Heilberufe, die auf die E-Rezeptdaten zugreifen dürfen. Dazu gehören Ärzte und Zahnärzte, die in die Behandlung des Versicherten eingebunden sind. Zugreifen dürfen auch deren „berufsmäßige Gehilfen“. Zugreifen dürfen zudem Krankenhausärzte oder Ärzte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung und „Leistungserbringer der medizinischen Rehabilitation“. Apotheker, „Apothekerassistenten“ und Pharmazieingenieure können ebenfalls ins E-Rezept schauen.
Die Versicherten sollen gegenüber den Ärzten, Apothekern und allen anderen Zugriffberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Übertragung der Daten in ihre elektronische Patientenakte erhalten. „Der Anspruch dient der Unterstützung der Versicherten zur Gewährleistung der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Patientenakte“, heißt es in der Begründung. Darüber müssen die Krankenkassen die Versicherten informieren.
Eingeführt werden soll das E-Rezept bundesweit im Jahr 2021. Bis Ende 2020 müssen dazu alle Apotheken an die TI der Gematik angeschlossen sein. Derzeit entwickeln verschieden Anbieter E-Rezepte. Neben dem E-Rezept-Modellprojekt Gerda in Baden-Württemberg geht in Kürze ein weiterer Testlauf der Apotheker in Berlin an den Start: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fördert im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) ein Pilotprojekt des Berliner Apotheker-Vereins (BAV), das in Kooperation mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) umgesetzt wird.
Der DAV drängt die Politik weiterhin, seinem E-Rezept per Gesetz eine Monopolstellung einzuräumen. Verbieten will der DAV über seine Exklusiv-App dann außerdem Rx-Boni und Sonderangebote. „Nach der Vorstellung des DAV ist die Verwaltung des E-Rezepts durch den Patienten ein gesetzlich zu schützendes, individuelles Recht, das nicht, schon gar nicht durch rein monetäre Interessen, beeinflusst oder manipuliert werden darf“, heißt es auf der DAV-Internetseite „dav-app.de“. Die neutrale, wettbewerbs- und diskriminierungsfreie Ausrichtung solle ermöglichen, „dass die offizielle App der deutschen Apothekerschaft zukünftig exklusiv die staatliche Aufgabe übertragen bekommt, für alle Patienten zur Entgegennahme, Ansicht und Übergabe von E-Rezepten zu fungieren“.