Der Bundestag hat das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen. Während Gesundheitsminister Jens Spahn sich darüber freut, dass die Digitalisierung nun im Alltag der Patienten ankommt, kritisiert die Abda das fehlende Makelverbot.
„Die Pandemie zeigt, wie wichtig digitale Angebote für die Versorgung von Patienten sind“, so Spahn. „Darum sorgen wir mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz dafür, dass Digitalisierung im Alltag ankommt. Versicherte können ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern lassen. Sie bekommen die Möglichkeit, das E-Rezept mit einer neuen App zu nutzen. Und Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Dabei können sich Patienten jederzeit darauf verlassen, dass ihre Daten sicher sind.“
Die Abda sieht das kritischer. Zwar sollen Absprachen zwischen Apothekern, Ärzten und Heimen nur im Rahmen von gesetzlich zulässigen Verträgen möglich sein; ansonsten gilt die freie Apothekewahl. Nicht durchsetzen konnte sich die Abda bisher mit ihrer Forderung nach einer technischen Makelsperre für E-Rezepte.
„Jeder Patient muss beim Einlösen seines E-Rezepts vollkommen frei in der Entscheidung sein, welche Apotheke er in Anspruch nimmt“, kommentierte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das heute im Bundestag verabschiedete Patientendatenschutzgesetz verbietet richtigerweise de jure das Makeln von E-Rezepten durch Dritte, sichert das Verbot aber leider nicht technisch ab. De facto lässt es Schnittstellen zu, über die sich Handelsriesen und Datenkraken in den Transportweg des Rezeptes einschalten und den Patienten beeinflussen können. Medikationsdaten sollten grundsätzlich erst nach dem Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke in andere Anwendungen übernommen werden können.“
Becker verwies auf die Web-App des DAV – damit habe man „eine Benchmark gesetzt, wie eine solche Anwendung aussehen und funktionieren kann“. Außerdem kündigte er eine Ausweitung des Pilotprojekts zur E-Rezept-Anwendung an – im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) startet demnach Anfang Juli die Phase II des Pilotprojekts: Es wird von Berlin nach Brandenburg ausgedehnt und technisch erweitert.
In der seit Ende 2019 laufenden Phase I waren laut Becker zehn Ärzte, rund 30 Apotheken und eine Krankenkasse an die E-Rezept-Lösung angebunden – in Phase II sollen es jeweils knapp 100 Ärzte und Apotheken sowie mehrere Krankenkassen werden. In Phase I wurden bereits mehr als 100 E-Rezepte ausgestellt. Das auf Basis der DAV-Web-App laufende Vorhaben liefert laut Becker wichtige Erkenntnisse für die Erstellung der E-Rezept-App durch die Gematik.
Mit der Gematik-App sollen sich Patienten das E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lassen und in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Die App wird Teil der sicheren Telematikinfrastruktur und bietet auch Schnittstellen für andere Apps an. Alternativ kann der Versicherte einen 2D-Barcode auf Papier vorzeigen. Das Rezept wird auch in diesem Fall digital an die Apotheke übermittelt.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
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