Digitialisierung

Ein E-Rezept namens Gerda

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Berlin -

Im Rahmen der ABDA-E-Rezept-Initiative entwickelt jetzt auch die Apothekerschaft in Baden-Württemberg ein eigenes Konzept: Mit „Gerda“ – „Geschützter e-Rezept Dienst der Apotheken“ – gehen Kammer und Verband im Ländle gemeinsam an den Start. Unterstützt wird Gerda vom Landessozialministerium und soll in das laufende Modellprojekt „docdirekt“ eingebunden werden.

Ende August 2018 entschied das Ministerium laut gemeinsamer Mitteilung von Landesapothekerverband und Landesapothekerkammer, Gerda in seiner Umsetzung finanziell zu fördern. Dafür soll eine Millionen Euro bereit gestellt werden. „Mit dieser Zusage können die Arbeiten am Projekt nun unverzüglich beginnen. Als Technologie- und Kooperationspartner der Apothekerinstitutionen wurde die NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH ausgewählt“, so die Mitteilung.

Das Projekt Gerda soll technisch gesehen als „geschützter Rezeptspeicher“ entwickelt werden. Durch definierte Schnittstellen sollen Ärzte ein verschlüsseltes Rezept in diesen Speicher ablegen können. Der Patient behält die Hoheit über dieses Rezept und kann frei entscheiden, in welcher Apotheke er das Rezept einlösen will. Hierfür kann er entweder eine Apotheke seiner Wahl aufsuchen und diese beauftragen, das Rezept vom Rezeptspeicher zu beziehen. Oder er verwendet einen Dienst der Leistungserbringer oder eines Drittanbieters, beispielsweise in Form einer App oder einer Desktopanwendung, um das Rezept weiterzuleiten. Das durch die Apothekerorganisationen gemeinschaftlich eingereichte Konzept sehe dabei einen diskriminierungsfreien Zugang vor, der es auch Drittanbietern ermögliche, E-Rezepte aus Gerda heraus betreiben.

Zugeschnitten wird Gerda der Mitteilung zufolge im ersten Schritt auf das telemedizinische Modellprojekt „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, in dem auch ein erster Testlauf erfolgen soll. Als Betreiber des Systems treten die Standesorganisationen dabei selbst auf. Wenn langfristig das E-Rezept zum Standard auch außerhalb rein telemedizinischer Anwendungen werde, ließe sich Gerda aber auch bundesweit übertragen. Ziel sei es, Gerda als zukünftigen Standard bei der bundesweiten Bearbeitung elektronischer Rezepte zu etablieren.

„Die Kammer ist von der Ärzteschaft schon frühzeitig in deren telemedizinische Projekte eingebunden worden“, erklärt Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer dazu. Dabei wurde schnell klar, dass das elektronische Rezept eine Schlüsseltechnologie für das Funktionieren von Telemedizin darstelle. Allen Beteiligten sei gleichzeitig bewusst gewesen, dass hier kein Zuweisungs- und Geschäftsmodell entstehen dürfe. Hanke: „Ziel der Projektpartner ist es, dass der Patient alleiniger Herr seiner hochsensiblen Gesundheitsdaten ist und die freie Arzt- und Apothekenwahl erhalten bleibt.“ Der Kammerpräsident sieht die Landesapothekerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Sozialministeriums als Garanten für dieses Projekt-Versprechen.

Für den Landesapothekerverband ist klar, dass das E-Rezept die Versorgung der Patienten mit Arznei- und Hilfsmitteln und damit auch die Arbeit der Apotheken im Land „epochal“ verändern wird. „Bei der Entwicklung und Umsetzung sind deshalb Augenmaß, viel Erfahrung und Detailkenntnis gefragt“, so Fritz Becker, Präsident des Verbandes. Gematikkonforme Verschlüsselungstechnologien, zertifizierte Anbindung und ein maximales Maß an Datensicherheit seien unabdingbar. „Dies alles bringen wir als baden-württembergische Apothekerschaft mit unserem technologischen Kooperationspartner mit und wollen deshalb diese Technologie federführend entwickeln.“

Die Projektentwicklung von Gerda ist auf ein gutes halbes Jahr ausgelegt. Erste Tests soll es Anfang des zweiten Quartals 2019 geben. Neben den technischen Herausforderungen sind bis dahin zusätzlich noch viele juristische Fragen zu klären, denn die derzeitige Rechtslage ist auf elektronische Rezepte nicht ausgelegt und fordert zu Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke dezidiert ein formal korrektes Papierrezept. Auch brauche es Zusagen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, dass diese die rein digitale Rezeptabwicklung akzeptierten und die am Modell beteiligten Apotheken keine Probleme bei der Abrechnung bekommen.

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