Bei der gestrigen Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) stand die elektronische Patientenakte (ePA) im Mittelpunkt. Aber auch die im PDSG enthaltenen Regelungen zum E-Rezept kamen zur Sprache. Wie schon in der schriftlichen Stellungnahme forderte die Abda einen technischen Schutz zur Durchsetzung des Makelverbotes.
Abda-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz warnte davor, dass mit der Einführung des E-Rezepts der gesamte Prozess „leichter angreifbar“ werde. Entsprechende Geschäftsmodelle seien von Marktteilnehmern bereits angekündigt. Eine technische Makelbremse sei daher eine „unverzichtbare Regelung“, forderte Schmitz. Der Weg der Verordnungsdaten in die Apotheke müsse wettbewerbsfrei bleiben. Die Abda teile die Einschätzung, dass durch die Einführung des E-Rezepts die Beeinflussungsmöglichkeiten gegenüber dem Patienten erleichtert werden, antwortete Schmitz auf eine Fraga des Gesundheitsexperten der Linksfraktion, Harald Weinberg. Wie in der schriftlichen Stellungnahme forderte Schmitz die Werbung für E-Rezept-Drittanbieter zu verbieten.
Anders positionierte sich der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg). Er kritisierte die Ausweitung von Kompetenzen zugunsten der Gematik. Komponenten und Dienste für das E-Rezept zu entwickeln und zu betreiben, sei Aufgabe spezialisierter Unternehmen. Die vorgesehenen Regelungen seien bedenklich, weil die Gematik die Spezifikationen erstelle, diese zertifiziere oder zulasse und zugleich Marktteilnehmer werde.
Im Mittelpunkt der Anhörung stand allerdings die ePA, auf der zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden sollen, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch, wer auf die Akte zugreifen kann.
Begrüßt wird der Gesetzentwurf mit einigen Einschränkungen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die angestrebte Weiterentwicklung der ePA eröffne den Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kritisch gesehen werden die Vergütungszuschläge für Ärzte und Krankenhäuser.
Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) ist es überfällig, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA zur Verfügung stellen müssen. Die Frage sei aber, wie es aus therapeutischer Sicht möglich sein solle, zu einer fundierten ärztlichen Entscheidung zu gelangen, wenn die Nutzung der ePA freiwillig sei und der Patient entscheide, welche Daten gespeichert würden, für den Arzt sichtbar seien oder gelöscht werden könnten. Sinnvoll wäre daher eine elektronische Arztakte (eAA).
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erinnerte an den notwendigen Schutz der sensiblen Daten. Dem potenziellen Nutzen der Patientenakte stehe das Risiko gegenüber, dass die Daten von Nichtberechtigten eingesehen und gegebenenfalls missbräuchlich verwendet würden. Nötig sei daher von Anfang an ein Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene.
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