Präventionsgesetz

„Apotheker werden kategorisch ausgeschlossen“

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Berlin -

Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf für das Präventionsgesetz vorgelegt. Für die Apotheker ist auch das zweite Reformvorhaben von Ressortchef Hermann Gröhe (CDU) nicht unbedingt erfreulich: „Wird es wie derzeit vorgesehen verabschiedet, versäumt man es, ganz wesentliche Akteure, nämlich die deutschen Apotheker, einzubeziehen“, findet Dr. Helmut Schlager, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Apothekerkammer (WIPIG).

Namentlich tauchen die Apotheker in dem Gesetzentwurf nicht auf. Schlager kritisiert, dass zwar das richtige und wichtige Ziel beschrieben werde, die Kooperation der Versicherungsträger mit weiteren Akteuren zu verbessern. „Aber der Entwurf grenzt die Apotheker als Leistungserbringer weiterhin wissentlich oder unwissentlich aus“, so Schlager.

In dem neu gefassten Paragraphen im Sozialgesetzbuch (SGB V) heißt es, der GKV-Spitzenverband lege die Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen fest und beziehe dabei „gesundheitswissenschaftlichen, ärztlichen, arbeitsmedizinischen, pflegerischen, ernährungs-, sport-, sucht-, erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Sachverstand“ ein. „Hier fehlt ganz klar der 'apothekerlich-pharmazeutische' Sachverstand“, kritisiert Schlager.

Allerdings: Selbst die Ergänzung um das Adjektiv „apothekerlich“ würde das eigentliche Grundproblem aus Schlagers Sicht nicht lösen. Denn die Krankenkassen und auch der Gesetzgeber verweisen demnach immer wieder auf den GKV-Leitfaden Prävention. „Doch die Apotheker werden als Leistungserbringer durch diesen bislang kategorisch ausgeschlossen, da sie hierin nicht unter den Anbietern gelistet sind“, erklärt der WIPIG-Geschäftsführer.

Dies habe weitreichende Konsequenzen, erklärt Schlager am Beispiel Diabetesprävention, einem der im Referentenentwurf festgelegten Gesundheitsziele. Die Apotheker könnten wissenschaftlich evaluierte, erfolgreiche und effektive Präventionsprogramme anbieten, etwa das Projekt Glicemia des WIPIG. „Diese müssten zunächst, wie ebenfalls im Entwurf – zu Recht – festgeschrieben, zertifiziert werden“, so Schlager. „Wenn es für Apotheker aber, als derzeit 'nicht vorgesehene' Dienstleister, generell nicht möglich ist, zertifiziert zu werden, scheiden ihre Angebote aus.“

Die Krankenkassen haben offenbar kein Interesse daran, die Angebote der Apotheker aufzunehmen: Im GKV-Leitfaden sind Maßnahmen von Anbietern, „welche ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (zum Beispiel Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte) besitzen“, von der Förderung ausgeschlossen.

Aus Sicht von Schlager ist es aber notwendig, Apotheker als Leistungserbringer in den GKV-Leitfaden aufzunehmen. „Dies muss aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit dem Spitzenverband direkt im Präventionsgesetz geregelt werden.“ Er fordert, dass die Apotheker im Präventionsgesetz berücksichtigt und ihre Leistungen honoriert werden.

Nach dem aktuellen Referentenentwurf hätten die Apotheker allenfalls im Präventionsforum ein Mitspracherecht, das künftig die neu zu schaffende nationale Präventionskonferenz beraten soll. In der Präventionskonferenz sollen Vertreter der Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen über die nationale Präventionsstrategie entscheiden.

Auch die privaten Krankenversicherungen können einen Sitz in der Konferenz erhalten, wenn sie sich mit einem „angemessenen finanziellen Beitrag“ an der Prävention beteiligen. Dieser soll dem Beitrag der Krankenkassen entsprechen: Vorgesehen sind für 2015 rund 3 Euro und ab 2016 dann 7 Euro pro Versichertem. Mindestens 2 Euro sollen für die betriebliche Gesundheitsförderung und kassenübergreifende Leistungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) aufgewendet werden.

Die BzgA soll auch die Geschäfte der Präventionskonferenz führen. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sollen Bund und Länder jeweils zwei Sitze mit beratender Stimme erhalten. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen jeweils einen Vertreter benennen dürfen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann sich die die Präventionskonferenz von Dritten unterstützen lassen, etwa durch „gesundheitsziele.de“. In dem Kooperationsverbund engagieren sich mehr als 100 Organisationen des Gesundheitswesens, unter anderem das WIPIG.

Die fachliche Rückkopplung der Präventionskonferenz mit der Fachöffentlichkeit soll in einem „als Fachkonferenz ausgestalteten Präventionsforum“ erfolgen. Die Durchführung des Forums übernimmt die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung, der derzeit 127 „relevante Institutionen und Verbände in Deutschland“ angehören. Die ABDA gehört noch nicht dazu.

Schlager begrüßt das Präventionsforum, „in dem die Apotheker einmal pro Jahr sicherlich eine Stimme haben werden“. Eine Garantie, dass die Pharmazeuten beteiligt werden, gebe es zwar nicht. Aber Schlager ist überzeugt: „Dass wir eine maßgebliche Organisation sind, das ist klar.“

Allerdings darf man das Präventionsforum nicht überbewerten: Schließlich kommen die Experten nur einmal im Jahr zusammen, und die Apotheker hätten eine Stimme unter vielen. Ob und wie man sich da Wort verschaffen könne, hänge von der Geschäftsordnung ab, erklärt Schlager. Die soll sich die Präventionskonferenz selbst geben und einstimmig beschließen.

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