Organspende

Entscheidungslösung ab November

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Die neue Entscheidungslösung bei der Organspende-Reform tritt ab November in Kraft. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Diese Änderungen sehen unter anderem vor, dass künftig alle Bundesbürger ab 16 Jahren per Brief nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt werden.

Zudem sollen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen den Versicherten ab 16 Jahren Informationen und einen Organspendeausweis zuschicken. Bis November 2013 sollen alle Bürger einen Organspendeausweis erhalten, den sie selbst ausfüllen können.

Auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die Speicherung der Angaben ist für die Versicherten freiwillig.

Ein weiterer Gesetzesbeschluss bringt Änderungen beim Ablauf einer Organspende. Er tritt im August in Kraft. Demnach müssen alle infrage kommenden Kliniken Transplantationsbeauftragte haben. Potenzielle Organspender sollen besser als heute identifiziert werden.

Im Juni hatte die Reform im Bundesrat ihre letzte Hürde genommen. Die umfassenden Neuregelungen des Transplantationsgesetzes waren nach jahrelangen Debatten beschlossen worden.

 

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