Gesetzgebung

Präventionsgesetz im Bundestag Christoph Süß, 15.06.2015 08:56 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über das Präventionsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ab. Die Apotheker kommen darin nicht vor, obwohl sie sich bei der Gesundheitsförderung für prädestiniert halten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Die ABDA sah Gröhes Gesetz als Chance, den Apothekern zu neuen Aufgaben und zusätzlichem Geld zu verhelfen – doch die Rechnung ging nicht auf. Im Gesetzesentwurf der Regierung „zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ kommen die Apotheker mit keinem Wort vor.

Stattdessen sollen unter anderem der Impfschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement ausgeweitet werden. Dabei denkt die Regierung jedoch vor allem an Verbesserungen in Kindergärten, Schulen und Pflegeheimen.

Laut dem Gesetz sollen die Kassenausgaben für die Gesundheitsförderung erhöht werden – von derzeit 3,17 Euro pro gesetzlich Versicherten auf künftig sieben Euro. Dadurch sollen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen finanziert werden. Auch der Impfstatus soll künftig häufiger geprüft werden.

Bevor Kinder in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden, müssen sie zur Impfberatung – beim Arzt. Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können. Zusätzlich wird es mehr Gesundheitsangebote für Schichtarbeiter und Altenpfleger geben. „Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen“, hatte Gröhe bei der Vorstellung seines Gesetzes im Bundestag gesagt.

Die ABDA wollte erreichen, dass die Versicherten einen Anspruch auf Impfberatung, Risikotests für Diabetes, Blutuntersuchungen und Ernährungsberatung in qualifizierten Apotheken erhalten. Zugangsvoraussetzungen und Honorierung sollten im Rahmenvertrag geregelt werden.

Für die Gesundheitsförderung und Prävention müssten Apotheker eingebunden werden: Der Entwurf müsse um das Wort „apothekerlich“ ergänzt werden, hieß es in der Stellungnahme der ABDA. Apotheker dürften nicht mehr pauschal als Anbieter von Leistungen für die Gesundheitsförderung ausgeschlossen werden. Die Ausschlusskriterien müssten entsprechend überarbeitet werden.

Einen festen Platz wollte sich die Standesorganisation auch im geplanten Präventionsforum ergattern, das die Nationale Präventionskonferenz beraten soll. „Wir regen wir an, an geeigneter Stelle bereits jetzt eine gesetzliche Festlegung bestimmter, verpflichtend einzuladender Teilnehmer vorzunehmen. In Betracht kommen dabei insbesondere Vertreter der Heilberufe, wie auch Apotheker.“