Landessozialgericht

Entscheidung zu Zytoausschreibung

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Zweimal war die AOK Berlin-Brandenburg im Streit um ihre Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen bereits erfolgreich. Nun steht die Kasse vor der nächsten Hürde: Am morgigen Freitag werden drei Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) verhandelt. Weitere sind in Potsdam noch anhängig. Erst wenn auch die brandenburger Richter letztendlich grünes Licht gegeben haben, kann die Kasse die Zuschläge erteilen.

Der Widerstand gegen die Ausschreibung war von Anfang an groß. Die Richter haben daher zahlreiche Rügen zu prüfen. So wird es unter anderem um die Frage gehen, ob die Ausschreibung der Zytostatika-Versorgung überhaupt zulässig ist. Daneben haben die Kläger den Zuschnitt der Lose kritisiert.

Auch zahlreiche praktische Fragen sind noch offen. Was passiert, wenn der Patient die Rezeptur nicht in der Apotheke bestellt, die seinem Arzt zugewiesen wurde? Letztlich geht es dabei um die Frage, inwiefern eine Ausschreibung die freie Apothekenwahl einschränken darf. Kritiker sehen zudem Probleme, wenn der Arzt bei seiner Verordnung die Substitution ausschließt, die Ausschreibungsgewinner ihre Ware aber aus Kostengründen bei anderen Herstellern beziehen.

Daneben steht das Bieterverfahren in der Kritik: So sehen sich Apotheker aus Berlin benachteiligt. Da sie die Situation vor Ort kennen, haben sie nach eigenen Angaben vorsichtiger kalkuliert als Bieter aus anderen Bundesländern. Auch die für die Angebote zur Verfügung gestellten Daten waren von Anfang an moniert worden. Die AOK hatte lediglich die abgerechneten Mengen der einzelnen Wirkstoffe aus dem ersten Halbjahr 2009 zur Verfügung gestellt, nicht jedoch die Anzahl der Rezepturen. Zahlreiche Apotheker sahen sich deshalb nicht in der Lage, die geforderten Milligrammpreise zu kalkulieren.

Die AOK Berlin-Brandenburg geht optimistisch in die morgige Verhandlung. Zweimal war sie schließlich schon erfolgreich vor Gericht: Anfang August erklärte das LSG Essen die Ausschreibung für vergaberechtskonform. Bereits Ende April hatte die Vergabekammer des Bundes grünes Licht gegeben.

Sollte das LSG Brandenburg von den Entscheidungen abweichen, müsste die Angelegenheit dem Bundessozialgericht vorgelegt werden. Doch womöglich scheitern die Zuschläge letztlich an politischem Widerstand. Denn nach dem Willen der Union sollen Krankenkassen die Versorgung mit parenteralen Rezepturen künftig nicht mehr ausschreiben dürfen.

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